Berlin will Pflegende unterstützen: Eine andere Form des Elterngelds

Mit zwei Bundesratsinitiativen möchte der Senat die Lage von Pflegenden und Pflegebedürftigen verbessern. Ob die durchkommen, ist offen.

Eine Hand hält die andere

Für gute Pflege braucht es eine gute Beziehung Foto: dpa

BERLIN taz | Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, sollen nach dem Willen des Senats finanziell gestärkt werden. Dilek Kalayci (SPD), Senatorin für Gesundheit und Pflege, stellte dazu am Dienstag eine Bundesratsinitiative vor. Sie sieht ein Familienpflegegeld vor, das nach ähnlichen Kriterien ausgezahlt wird wie das Elterngeld – für bis zu drei Jahre. Damit würde unter anderem verhindert, dass pflegende Angehörige deutlich weniger verdienten und damit auch Gefahr liefen, von Altersarmut betroffen zu sein, begründete Kalayci die geplante Maßnahme.

Nach ihren Berechnungen würde diese etwa eine Milliarde Euro kosten, aufkommen müsste dafür der Bund. Bundesweit gebe es rund 3,3 Millionen Menschen, die ihre Angehörigen pflegten, die Hälfte sogar komplett ohne fremde Unterstützung; in Berlin sollen es rund 200.000 Menschen sein. Bisher ist laut Kalayci allerdings unklar, welche anderen Bundesländer die Initiative unterstützen würden. „Die Ausverhandlung folgt noch“, sagte sie. Aus Senatskreisen verlautete, dass einige Länder zumindest in Teilen der Position Berlins folgen.

Mit der Initiative will Kalayci auch die Pflege insgesamt aufwerten. „Bisher macht der Staat für pflegende Menschen zu wenig“, sagte sie. Analog zum Elterngeld, das nach der Geburt eines Kindes gezahlt wird, soll das vom Staat gezahlte Familienpflegegeld 65 Prozent des entgangenen Nettogehalts abdecken, wenn ein Mensch deswegen seinen Beruf zeitweise aufgibt.

Diese Freistellung darf maximal 36 Monate pro pflegebedürftiger Person dauern; davon bis zu einem halben Jahr vollständig. Für den Rest muss die durchschnittliche Mindestarbeitszeit 15 Wochenstunden betragen. Der Rechtsanspruch auf eine Freistellung gilt laut dem Entwurf ab einer Betriebsgröße von mindestens fünf Beschäftigten; zudem besteht ein Rückkehrrecht. „Pflegende Angehörige brauchen unsere Unterstützung“, betonte die Senatorin. Viele hätten Schwierigkeiten, Beruf und Pflege zu vereinbaren.

Der Senat beschloss am Dienstag noch eine weitere Bundesratsinitiative in Sachen Pflege: Sie soll die Leiharbeit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eindämmen. Dafür soll das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert werden oder gegebenenfalls das Sozialgesetzbuch.

Erpressbare Branche

Laut Kalayci entwickle sich Leiharbeit zu einem eigenen Sektor in der Branche. Frisch ausgebildete PflegerInnen würden von Leiharbeitsfirmen mit dem Versprechen eines höheren Gehalts und besserer Arbeitszeiten abgeworben; angesichts des Personalmangels wären die Pflegeeinrichtungen auf die LeiharbeiterInnen angewiesen. „Die Branche ist erpressbar“, sagte die Senatorin. „Das ist nicht seriös, was da abläuft.“

Dilek Kalayci, SPD

„Das ist nicht seriös, was da abläuft.“

Sie betonte zudem die menschliche Komponente: „Es braucht eine verlässliche Teamarbeit und feste Bezugspersonen.“ Dies sei mit dauernd wechselndem Personal nicht zu machen. Kalayci warb auch für allgemeinverbindliche Tarifverträge und eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte. Berlin leiste dazu seinen Beitrag.

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