Familientrennung in Niedersachsen: Abschiebung ohne Papa

Ein Bündnis gegen Abschiebungen protestiert in Northeim dagegen, dass Familien von Behörden getrennt werden, teilweise sogar, wenn Eltern krank seien.

Abschiebungsgefängnis Langenhagen: Ein gelber Bau mit Gittern vor den Fenstern, im Hintergrund ein Flugzeug

Niedersachsens Endstation: Abschiebungshaft in Langenhagen Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

GÖTTINGEN taz | Vor dem Landkreisgebäude im südniedersächsischen Northeim demonstrieren Flüchtlinge und ihre Unterstützer aus dem nahen Göttingen. Sie haben zum Protest gegen eine „unsägliche Härte und Unmenschlichkeit“ der Kreisverwaltung im Umgang mit Geflüchteten aufgerufen. Gleich zweimal habe die Ausländerbehörde Ende des vergangenen Jahres Familien bei Abschiebungen auseinandergerissen, erklärten der Arbeitskreis Asyl, die Basisdemokratische Linke und das Bündnis gegen Abschiebungen.

Der erste Fall betrifft eine Familie aus Armenien, die im Rahmen der Dublin-Regelung nach Tschechien zurück soll. Diese besagt, dass das Asylverfahren eines Geflüchteten in seinem EU-Ersteinreiseland geführt wird. In diesem Fall schob der Kreis Northeim zunächst die Ehefrau mit zwei kleinen Kindern nach Tschechien ab, während der Mann im Krankenhaus behandelt wurde. Der Frau und den Kindern gelang die Rückkehr nach Deutschland. Sie stellte einen neuen Asylantrag, musste das Verfahren aber von der Erstaufnahme in Bramsche bei Osnabrück aus betreiben. Der Vater blieb in der Klinik.

„Als er aus dem Krankenhaus entlassen wurde und zum Sozialamt musste, wurde ihm dort eine Falle gestellt“, berichten die Unterstützer. Denn der Sachbearbeiter habe die Polizei gerufen, um ihn abschieben zu lassen. Während der Fahrt sei der Mann zusammengebrochen. Er habe als Notfall in ein Krankenhaus in Sachsen-Anhalt aufgenommen werden müssen. Die Abschiebung sei abgebrochen worden.

Nach Ansicht der Göttinger Rechtsanwältinnen Claire Deery, Regina Jördens und Maria Bosten hat der Landkreis Northeim den verfassungs- und völkerrechtlich verankerten Grundsatz der Familieneinheit wiederholt missachtet. Die Ausweisung droht der Familie beziehungsweise einzelnen Mitgliedern weiter.

Das Muster wiederholt sich

Ebenfalls aufgrund der Dublin-Regelungen wollte der Kreis Northeim eine türkische Familie nach Frankreich abschieben. „Während der Ehemann stationär im Krankenhaus war, kam die Polizei, holte die Ehefrau und drei minderjährige Kinder nachts aus dem Bett und verschleppte sie“, berichtet das Bündnis gegen Abschiebungen: „Die Mutter in Handschellen gefesselt.“

Auch in diesem Fall kehrten Frau und Kinder in die Bundesrepublik zurück. Ein Gericht entschied, dass Deutschland für den Asylantrag zuständig ist. Obwohl die Familie so zunächst vor einer weiteren Abschiebung sicher ist, sind Frau und Kinder durch den nächtlichen Überfall den Angaben zufolge „schwer mitgenommen. Sie sind verängstigt, schlafen schlecht und schrecken bei jedem Geräusch an der Tür hoch.“

Der Landkreis Northeim beantwortete eine taz-Anfrage zu den Vorgängen nur mit einer knappen Mitteilung. In beiden genannten Fällen habe eine Abschiebeanordnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgelegen, sämtliche Entscheidungen würden vom BAMF getroffen – „auch, dass jeweils eine Abschiebung im Zuge des sogenannten Dublin-Verfahrens zu erfolgen hat“. Dem Kreis obliege lediglich „die Teilkoordinierung vor Ort“. Das niedersächsische Innenministerium äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht.

Aus Sicht des Niedersächsischen Flüchtlingsrates handelt es sich bei den Northeimer Abschiebeversuchen nicht um Einzelfälle. Vielmehr habe die neue Härte bei Abschiebungen System. Abschiebungen dürften bundesweit schon länger gesetzlich nicht mehr angekündigt werden, die Methoden würden rabiater. „Familientrennungen kommen jetzt häufiger vor“, sagt Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat der taz.

Dabei würden oft auch Frauen und Kinder wie Straftäter behandelt: „Wir kennen Fälle, in denen Kindern Handschellen angelegt wurden.“ Die Trennung von Familien werde auch dadurch praktiziert, dass Väter und Ehemänner in Abschiebungshaft kämen. „Das alles passiert mit dem Ziel, die Abschiebezahlen zu erhöhen“, sagt Öztürkyilmaz.

Krankheit schützt nicht vor Abschiebung

Der Flüchtlingsrat kennt auch Fälle, in denen Abschiebehindernisse nicht einmal mehr bei extremen Krankheitsfällen geltend gemacht werden können. Zum Beispiel den Fall des tschetschenischen Flüchtlings A.

Der 32-Jährige erlitt im Februar 2018 nach einem Fahrradunfall ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Hirnblutung. Er lag wochenlang im Koma, musste mehrfach operiert werden. In der Zeit starb zudem seine fünf Monate alte Tochter an einem Herzfehler. A. hat noch drei Söhne, zwei davon sprechen nicht. Sie müssten auf eine spezielle Sprachförderschule.

Und obwohl eine Psychiaterin und alle behandelnden Ärzte eine Reiseunfähigkeit bescheinigten, wurde A. Ende November unerwartet festgenommen und in einer mehrstündigen Autofahrt aus dem Kreis Wesermarsch in die Abschiebungshaftanstalt Langenhagen bei Hannover gebracht. Der zuständigen Ausländerbehörde liegen sämtliche Atteste und Gutachten vor, trotzdem heißt es im Haftbeschluss: „Es bestehen … keine Bedenken gegen die Haft- und Reisefähigkeit des Betroffenen, auch wenn er angab, aufgrund eines Unfalls gesundheitliche Probleme zu haben.“

A. kam ohne ein Telefon in das Abschiebegefängnis und konnte keinen Kontakt zu seiner Familie aufnehmen. Er war isoliert, da er nur russisch spricht. Eine vom Flüchtlingsrat beauftragte Anwältin konnte seine Abschiebung nicht verhindern. Am 16. Dezember 2019 wurde A. in Handschellen zum Flughafen gebracht und ohne seine Familie abgeschoben.

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