Yelp siegt vor dem Bundesgerichtshof: Zu wenig Transparenz

Ohne Onlinebewertungen geht nichts mehr – sie müssen aber transparent sein. Bedauerlich, dass Yelp nun vor dem Bundesgerichtshof recht bekommen hat.

Die App der Bewertungsplattform Yelp wird von einer Nutzerin auf dem Smartphone geöffnet

Was nutzt das Bewertungssystem, wenn es nicht transparent ist? Foto: Jennifer Weese/dpa

Die leckerste Pizza, der beste Haarschnitt, die ehrlichste Finanzberatung: Wo man früher auf Freunde, Bekannte und Verwandte vertraute, die wiederum auf den Schwager einer Cousine schworen, verlassen sich Verbraucher*innen im 21. Jahrhundert auf das Internet.

Ohne Onlinebewertungen geht nichts mehr, sie sind gleich nach Geld die wichtigste Währung in Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsgewerbe – sowohl für Käufer*innen als auch Ver­käu­fe­r*in­nen. Natürlich kann das nur gelten, wenn diese Bewertungen transparent und unabhängig sind.

Umso bedauerlicher, dass das Internetbewertungsportal Yelp nun vor dem Bundesgerichtshof recht bekommen hat. Das Unternehmen darf weiterhin Rezensionen nach einem eigenen Algorithmus ausspielen, der die durchschnittliche Bewertung eines Gewerbes nicht in der Gesamtheit der abgegebenen Stimmen widerspiegelt, sondern nach von Yelp „empfohlenen“ Beiträgen listet.

Geklagt hatte eine Fitnessstudiobetreiberin, die sich verständlicherweise benachteiligt fühlte, weil bei ihrem Unternehmen viele positive Bewertungen für die Gesamtnote unberücksichtigt blieben. Das Gericht geht in der Begründung seiner Ablehnung unter anderem davon aus, dass „der unvoreingenommene und verständige Nutzer“ in der Lage sei, das Yelp-Bewertungssystem zu verstehen.

Künstlich verzerrtes Gesamtbild

Das ist ein starkes Stück. Anstatt zu gewährleisten, dass Verbraucher*innen sich unvoreingenommen informieren können, sollen sie mit einem künstlich verzerrten Gesamtbild Vorlieb nehmen – bestimmt durch einen Algorithmus, dessen Kriterien weitgehend geheim bleiben. Und was sollen erst kleine Anbieter*innen sagen, deren Existenz davon abhängt, ob potenzielle Kun­d*in­nen zwei oder vier Sterne bei Yelp angezeigt bekommen?

Aus Unternehmenssicht ist das Ganze jetzt erst mal gelaufen, das Urteil ist letztinstanzlich. Hoffentlich gibt es Protest von Verbraucher*innen, die sich das nicht gefallen lassen wollen. Sie können sich von Yelps Algorithmus schließlich mindestens genauso benachteiligt sehen wie Unternehmen.

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ist freie Korrespondentin in den USA und war bis Anfang 2020 taz-Redakteurin im Ressort Meinung+Diskussion. Davor: Deutsche Journalistenschule, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundestag, Literatur- und Politikstudium in Bamberg, Paris und Berlin, längerer Aufenthalt in Istanbul.

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