Streit um Glyphosat-Gutachten: Urheber mit Geheimnis

Eine Bundesbehörde versucht die Veröffentlichung eines Gutachtens zu verhindern. Dafür nutzt sie das Urheberrecht – missbräuchlich, laut Kritikern.

Ordner mit Unterlagen gelb beleuchtet.

Mit öffentlichen Geldern erstellte Texte von Behörden sollten öffentlich zugänglich sein Foto: Blickwinkel/imago

Seit Anfang des Jahres zieht sich ein Rechtsstreit zwischen der Nichtregierungsorganisation Open Knowlegde Foundation (OKF) und dem Bundeslandwirtschaftsministerium. Im Februar veröffentlichte die NGO auf ihrer Plattform FragDenStaat ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung zum Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat.

Dagegen ging das dem Ministerium unterstellte Institut gerichtlich vor – mit der Begründung, die OKF habe sein Urheberrecht verletzt. Im Frühjahr erließ das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung, in der die Veröffentlichung des Gutachtens untersagt wurde. Diese Entscheidung wurde nach der mündlichen Verhandlung im Juli jedoch zurückgenommen. Seitdem ist das Gutachten wieder auf der Webseite von FragDenStaat abrufbar.

Das Bundesinstitut gibt sich jedoch nicht geschlagen und will nun einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Dafür hat es die OKF auf Übernahme der Rechtskosten verklagt. Das sorgt jedoch für Gegenwehr: Zusammen mit den Journalistengewerkschaften, der Wikimedia Foundation und Reporter ohne Grenzen hat die OKF am Mittwoch einen offenen Brief ans Justizministerium geschickt.

Ganz offensichtlich geht es dabei weniger um die rund 1.200 Euro, die das Bundesamt haben möchte. Im Vergleich zu den mehr als 10.000 Euro Kosten, die der OKF in dem Verfahren nach eigenen Angaben bislang entstanden sind, eine ohnehin vergleichsweise niedrige Summe. Das Prinzip aber, Dokumente, die mit Steuergeldern erstellt wurden, über den Umweg des Urheberrechts einer Quasigeheimhaltung zu unterwerfen, wird mit deutlichen Worten angegriffen. In dem offenen Brief ist die Rede von „taktischer Zweckentfremdung“ des Urheberrechts für „zensur-ähnliche“ Zwecke.

Das Vorgehen des Bundesministeriums ist „grundsätzlicher leider zulässig“, wie Arne Semsrott von der OKF gegenüber der taz bestätigt. Im Brief wird erklärt, dass es nötig sei, das deutsche Urheberrecht so zu reformieren, dass Behörden mit öffentlichen Geldern erstellte Texte nicht nach tagespolitischem Bedarf unter Verschluss halten können. Statt missbräuchlich Urheberrechte vorzuschieben, müsse der Zugang zu Dokumenten für Journalist*innen gerade erleichtert werden.

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