Nachmittagsbetreuung an Schulen: Zwei Milliarden für den Ganztag

Bis zu einer Million Ganztagsplätze in Grundschulen müssten geschaffen werden. Doch Finanzierungs- und Personalfragen bleiben ungeklärt.

Ein leerer Flur in einer Schule

Leere Schulflure am Nachmittag. Das könnte sich in den nächsten Jahren ändern Foto: Kyo Azuma/Unsplash

BERLIN taz | Die Bundesregierung fördert den Ausbau der Ganztagsschulen in den kommenden zwei Jahren mit zwei Milliarden Euro. Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Mit dem Sondervermögen zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ können die Kommunen die notwendigen baulichen Maßnahmen an Grundschulen vornehmen. Ab 2025 dann sollen Grundschülerinnen und Grundschüler – ähnlich wie bereits schon heute Kinder im Vorschulalter – das Recht haben, ganztägig bis 16 Uhr betreut zu werden. Den Rechtsanspruch für Kinder auch im Grundschulalter hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag versprochen.

„Heute sind wir auf dem Weg zum Rechtsanspruch einen großen Schritt weitergekommen“, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Bis zu eine Million zusätzliche Ganztagsplätze müssten an den rund 15.000 Grundschulen in Deutschland geschaffen werden. Doch wer diese schafft und finanziert, darüber sind sich Bund und die zuständigen Länder nicht ­einig.

Nach Ansicht der Bundesregierung sollen die Länder für die anfallenden Sach- und Personalkosten aufkommen. Die Länder hingegen fordern eine stärkere Beteiligung des Bunds: „Bei einem Rechtsanspruch bräuchten wir immense Investitionen in Personal und in die In­fra­struk­tur, und da reichen zwei Milliarden für alle 16 Länder bei Weitem nicht“, sagte Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Auch Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) forderte eine „dauerhafte Beteiligung an den hohen Betriebskosten“.

Nach einer Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) belaufen sich diese bis 2025 auf 3,9 Milliarden Euro, nach 2025 auf jährlich 2,6 Milliarden Euro. Bildungsexpert:innen wie Kathrin Bock-Famulla von der Bertelsmann-Stiftung sehen das größte Hindernis für die Erfüllung des Rechtsanspruchs nicht in der Finanzierung, sondern im dramatischen Personalmangel.

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