CDU uneins über Grundrente: Vorhang zu und alle Fragen offen

Sind in der Union jetzt alle happy mit der Grundrente? Manche in der Partei hätten das gern, stattdessen wird aber ein Showdown wahrscheinlicher.

Markus Söder und Annegret Kramp-Karrenbauer geben ein Statement über die Einigung der Großen Koalition über die Grundrente

Geht die Union dem nächsten internen Konflikt entgegen? AKK dürfte das wenig gelegen kommen Foto: Emmanuele Contini/imago

BERLIN taz | Dass sich CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstagmorgen vor Journalisten „außerordentlich zufrieden“ mit dem aktuellen Kompromiss zur Grundrente zeigte, war noch keine Überraschung. Seine Partei steht dem Vorhaben positiv gegenüber. Auch seine verbalen Attacken auf den Koalitionspartner SPD, der jetzt die Chance habe, sein „Jammerlappen-Image“ abzulegen, war keine Sensation. Interessant wurde es aber, als er verkündete, die wirtschaftsnahen Unionsvertreter würden „mit dem Paket gut zurechtkommen“.

Vergessen die Kritik von Carsten Linnemann? Der Vorsitzende der CDU-Mittelstandsvereinigung hatte für den Fall einer fehlenden Bedürftigkeitsprüfung von einem „Dammbruch“ im Sozialsystem gesprochen. Und was ist mit Tilman Kuban? Am Morgen hatte der Chef der Jungen Union im Deutschlandfunk vor einer „Abkehr vom Sozialstaat“ gewarnt. Am Dienstagnachmittag begannen dazu die Beratungen der Unionsfraktion, zum Redaktionsschluss der taz dauerten sie noch an.

Am Sonntag hatte sich die Koalition auf die Einführung einer Grundrente geeinigt. Monatelang hatten CDU/CSU auf der einen Seite und die SPD auf der anderen darum gerungen, ob diese mit einer „Bedürftigkeitsprüfung“ verbunden werden sollte. Eine solche findet bereits im Rahmen der Grundsicherung statt. Anspruch auf diese steuerfinanzierte Sozialhilfe haben Rentner, deren Einkommen unter 865 Euro im Monat liegt. Geprüft wird auch, ob Betroffene Vermögen in Form von Aktien, Bargeld oder Immobilien haben.

Die Union wollte das gleiche Verfahren bei der Grundrente anwenden. So ist es im Koalitionsvertrag vereinbart: „Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung.“ Arbeitsminister Hubertus Heil kündigte dann aber Anfang dieses Jahres an, dass er beabsichtige, jeden in den Genuss der Rentenaufstockung kommen zu lassen, der 35 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat.

Kommt ein „kritischer Antrag“?

Die Aufstockung liegt zehn Prozent über der Grundsicherung für Rentner. Der gerade beschlossene Kompromiss zwischen beiden Seiten läuft nun unter dem Label „Einkommens­prüfung“. Das bedeutet, dass lediglich die Einkommen der Rentner geprüft werden, bevor sie eine Grundrente ausgezahlt bekommen. Das Vermögen spielt hier keine Rolle mehr.

Die Mittelstands-Union plant einen „kritischen Antrag“ zur Grundrente auf dem Parteitag

Fast zeitgleich zu Dobrindts Auftritt sprach Angela Merkel auf dem Arbeitgebertag in Berlin. Wie dieser verwies sie darauf, dass eine Grundrente bereits seit Jahren auf der Agenda der verschiedenen Bundesregierungen unter ihrer Führung gestanden habe, damals noch unter dem Namen „Lebensleistungsrente“. Wenn man jetzt nicht liefere, mache man sich „lächerlich“.

Eine Anspielung auf die parteiinternen Kritiker des Kompromisses. Der von Dobrindt postulierte Burgfrieden war eine Nebelkerze. Wie die taz aus Kreisen der Mittelstandsunion erfuhr, spielt man dort sogar mit dem Gedanken, auf dem Parteitag am 7. Dezember einen „kritischen Antrag“ gegen die Grundrente einzubringen. Vorhang zu und alle Fragen offen.

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