Urteil nach Pyro-Krawall: Hose überführt HSV-Zündler

Als der Hamburger SV aus der Fußball-Bundesliga abstieg, brannten in der Fankurve die Bengalos. Nun wurde einer der Täter verurteilt.

Feuerwerkskörper explodieren vor dem Abpfiff auf der Tribüne.

Ein düsterer Tag für den HSV: Abstieg und Fan-Krawalle am 12.5.2018 im Volksparkstadion Foto: dpa

HAMBURG taz | Es war ein düsterer Tag für die Fans des Hamburger Sportvereins – und das nicht nur wegen des ersten Abstiegs aus der Fußball-Bundesliga. Am 12. Mai 2018 zündete eine Gruppe von 50 Ultras während des Spiels des HSV gegen Borussia Mönchengladbach pyrotechnische Gegenstände. Der dabei entstandene Rauch verdüsterte sowohl das Spielfeld im Volksparkstadion als auch die Stimmung vieler Zuschauer.

Mitverantwortlich dafür war Maximilian R. Er hatte sich unter einer Plane versteckt und mit einer Sturmhaube und einer Kapuze vermummt. Während des Spiels warf er dann sogenannte Bengalos auf das Spielfeld. Für die, wie sein Verteidiger Björn Gärtner es ausdrückt, „riesengroße Dummheit“ musste Maximilian R. sich gestern vor dem Amtsgericht Altona verantworten. Der junge Chemikant war wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt, weil die Sicherheit der anwesenden Menschen im Stadion gefährdet worden sei, so die Staatsanwaltschaft. Das Strafmaß dafür liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft.

Trotz seiner vermeintlichen Anonymität gestand R. die Tat. Zuvor hatte es eine öffentliche Fahndung nach den Tätern gegeben, bei der Fotos veröffentlicht wurden.

Auf sein Geständnis war das Gericht aber nicht angewiesen. Denn Maximilian R. wurde trotz seiner Vermummung anhand der auffälligen Waschung seiner Hose erkannt. Ein weiterer Hinweis ging bei den Behörden ein, nachdem die Tat Thema auf einer Hochzeit gewesen sein soll.

Reue zeigte der Angeklagte im Verfahren mit keinem Wort. Doch die Richterin sieht keine Wieder­holungs­g­efahr

Trotz der Verwendung gefährlicher Pyrotechnik fällt das Urteil für R. gnädig aus: neun Monate Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Außerdem muss er 1.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation spenden.

Mit regloser Miene schaute der Angeklagte sich vor Gericht die Videos seiner Tat an. Richterin Linda Leroyer warf dem Angeklagten vor, keine Reue zu zeigen. Dennoch ging sie aufgrund seiner guten sozialen Integration davon aus, dass er nicht erneut straffällig werden würde.

Im Volksparkstadion, das machte dieser Prozess deutlich, ist es für Straftäter generell schwierig, unerkannt davonzukommen. Hochauflösende 4K-Kameras überwachen flächendeckend die kritischen Bereiche des Stadions. Die Polizei kann mithilfe des Zooms auch Details beobachten, die zur Identifikation von Tätern im Stadion dienen.

Für Maximilian R. und seine auffällige Hose kam diese Erkenntnis zu spät.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.