Kontrolle von Pestiziden in Gefahr: Artensterben? Ist doch egal!

Das Umweltbundesamt warnt vor den Folgen zweier Gerichtsurteile. Diese würden die Überprüfung von Risiken durch Ackergifte erschweren.

Eine Honigbiene fliegt am Weltbienentag einen Bienenstock an.

Schleppen mittels Blütenpollen immer wieder Pestizide in den Stock: Honigbienen Foto: dpa

BERLIN taz | Das Umweltbundesamt (UBA) befürchtet, dass die deutschen Behörden Pestizide bald ungenauer als bisher auf Umweltschäden überprüfen müssen. Grund seien drei aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig, teilte das UBA am Montag mit.

Das Gericht entschied der Behörde zufolge, dass sie von ihr festgestellte Auswirkungen des Unkrautvernichters „Corida“ und des Insektengifts „Fasthrin 10 EC“ auf die biologische Vielfalt in der Zulassung nicht habe berücksichtigen dürfen. Laut UBA entziehen die Chemikalien auch Vögeln die Nahrungsgrundlage, indem sie Begleitkräuter und Insekten töten. Deshalb forderte die Behörde, dass die Bauern einen bestimmten Anteil von „Biodiversitätsflächen“ wie Brachen oder Blühflächen auf ihrem Ackerland vorweisen. Doch für das Thema Artenschutz gibt es dem UBA zufolge noch keinen Bewertungsleitfaden der Europäischen Lebensmittelbehörde. Deshalb habe das Gericht dem UBA verboten, diesen Punkt zu prüfen.

In einer weiteren Eilentscheidung habe das Gericht die vom UBA geforderte Beschränkung für das Unkrautvernichtungsmittel „Sunfire“ für unzulässig erklärt. Die Behörde will, dass das Mittel höchstens alle drei Jahre auf einem Acker angewendet wird. Schließlich könne ein bestimmtes Abbauprodukt des Mittels kaum aus dem Grundwasser entfernt werden. Neue Informationen hätten zwar hohe Risiken gezeigt, diese Daten dürfe das UBA aber nicht berücksichtigen.

Petition für Reform des Zulassungssystems

„Sollten die Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig rechtskräftig werden, geben wir den Schutz der biologischen Vielfalt im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln auf. Auch der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen mit Pestizidrückständen wäre in Deutschland nicht mehr sichergestellt“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Deshalb müsse das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) gegen die drei Urteile Berufung einlegen. Das BVL stellt die Zulassungsbescheide aus, nachdem es das UBA konsultiert hat. Das BVL teilte auf taz-Anfrage mit, es habe sich noch nicht entschieden.

Im Bundestag gerät das Pestizid-Zulassungssystem unter Druck. Der Petitionsausschuss hörte am Montag den Imkermeister Thomas Radetzki an, dessen Eingabe für eine Reform des Verfahrens mehr als 72.000 Unterstützer gefunden hat. Wie die Grünen in einem aktuellen Antrag fordert Radetzki, dass die Bundesregierung ihren Einfluss bei der EU nutzt.

Neuer Report über Fehler bei Pestizidüberprüfung

Auf Mängel im System will ein Report hinweisen, den die Umweltorganisationen Pestizid-Aktionsnetzwerk und die Gesundheitheits- und Umweltallianz (Heal) am Montag veröffentlichten. Demnach hätten 3 von 10 überprüften Pestizidwirkstoffen nicht zugelassen werden dürfen, weil sie als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hätten werden müssen. Die zuständige EU-Lebensmittelbehörde antwortete darauf, der Report sei fehlerhaft und die Zulassungen würden gerade überprüft.

Das Insektizid Chlorpyrifos soll nach dem Willen der EU-Kommission zum 31. Januar 2020 untersagt werden. „Es wird wie immer eine Übergangsfrist zum Aufbrauchen von Lagerbeständen geben“, sagte eine Sprecherin. „Wir setzen uns für ein Verbot ein“, teilte Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) der taz mit. Das gelte für sie sowie für die Bundesregierung insgesamt.

Die Mitgliedstaaten sollen am 6. Dezember über den Vorschlag abstimmen. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte im August festgestellt, dass Chlorpyrifos Embryonen schaden könne und nicht zugelassen sein dürfe. Das Mittel ist aber seit Jahrzehnten erlaubt.

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