Geschlechtergerechtigkeit im Parlament: Paritätsgesetze klagefester machen

Konservative wollen Gesetze kippen, die Frauenquoten auf Wahllisten vorschreiben. Der Juristinnenbund will die Regelungen verteidigen.

Die Runde der Spitzenkandidaten für die Sachsen-Landtagswahl in der ARD

Geschlechtergerecht geht anders: die Spitzenkandidat*innen für die Landtagswahl in Sachsen Foto: imago images/ Florian Gärtner

BERLIN taz | Brandenburg hat eins, Thüringen hat eins, Berlin ist in konkreten Gesprächen und in weiteren Ländern wird zumindest darüber diskutiert: ein Paritätsgesetz, dass Parteien verpflichtet, die Wahllisten im Reißverschlussverfahren mit Frauen und Männern zu besetzen. Doch wo es darum geht, Macht umzuverteilen, gibt es Widerstand: So sind in Brandenburg bereits Klagen von NPD und Piraten vorm Landesverfassungsgericht anhängig, die Thüringer CDU-Fraktion hält das Gesetz für verfassungswidrig und behält sich die Klage vor.

Nun hat sich der Deutsche Juristinnenbund mit den Argumenten auseinandergesetzt, die von Verfassungsrechtlern gegen die Parität angeführt werden. „Unser Ziel ist, dass Paritätsgesetze nicht vor den Verfassungsgerichten scheitern“, sagte Verbandspräsidentin Maria Wersig am Mittwoch in Berlin.

Im neu gewählten Landtag in Sachsen liegt der Frauenanteil bei gerade einmal 28 Prozent. In Brandenburg, wo das Paritätsgesetz erst 2020 in Kraft tritt, fiel er um knapp 8 Prozentpunkte auf 32 Prozent. Sogar die UN-Frauenrechtskommission kritisiert in Bezug auf Deutschland, dass die mangelnde Teilhabe von Frauen an politischen Entscheidungen strukturelle Ursachen habe.

Doch die deutsche Staatsrechtslehre, so Wersig, „blockiere“ die Debatte. So werde etwa behauptet, dass nach der Berücksichtigung von Frauen auch anderen Gruppen vergleichbare Rechte gewährt werden müssten. Dies verkenne, dass Frauen keine partikulare Gruppe sind, sondern Teil aller Schichten und Gruppen der Bevölkerung. Zudem müsse in einer Demokratie gerade die Präsenz derjenigen gewährleistet werden, die historisch von staatlichen Institutionen ausgeschlossen waren.

Interfraktionelle Gruppe im Bundestag trifft sich

Wie die nächsten Schritte auf dem Weg zu einer paritätischen Besetzung deutscher Parlamente aussehen, ist derzeit kaum absehbar. Weder sei klar, wie die Landesverfassungsgerichte entscheiden, noch, ob das Bundesverfassungsgericht zu den Ländergesetzen Stellung beziehen werde oder nicht.

Auf Bundesebene hatte der Deutsche Frauenrat bereits im Januar eine Kampagne mit dem Ziel der Geschlechterparität ins Rollen gebracht. Seit Februar trifft sich eine interfraktionelle Gruppe im Parlament, um „mehr Frauen in den Bundestag“ zu bringen. Noch am Mittwoch kam diese Gruppe zum ersten Mal nach der Sommerpause zusammen. Von den Teilnehmerinnen hieß es, nun solle ein Antrag zur Einsetzung einer Kommission beraten werden. Die soll Vorschläge erarbeiten, um mehr Frauen in den Bundestag zu bringen. Noch in dieser Legislatur soll die Kommission zu einem konkreten Ergebnis kommen.

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