Prozessauftakt in Hildesheim: Geld gemacht mit Geflüchteten

Dass sich mit der Unterbringung von Geflüchteten Geld machen lässt, ist bekannt. Die Dimensionen, um die es in einem Prozess geht, lassen aber aufhorchen.

Flüchtlingsunterkünfte: Scheinrechnungen für das Betreiben und Bewachen von Einrichtungen Foto: dpa

GÖTTINGEN taz | Dass sich mit dem Transportieren, Versorgen und Unterbringen von Flüchtlingen viel Geld machen lässt, ist keine wirklich neue Erkenntnis. Auch ist hinlänglich bekannt, dass sich die Profiteure solcher Geschäfte bisweilen in rechtlichen Grauzonen oder gänzlich in der Illegalität bewegen. Die Dimensionen, um die es jetzt in einem entsprechenden Strafverfahren in Hildesheim geht, lassen allerdings aufhorchen:

Um nicht weniger als zehn Millionen Euro soll nämlich der ehemalige Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Hannover das Land Niedersachsen geprellt haben, indem er Scheinrechnungen für das Betreiben und Bewachen von Flüchtlingsunterkünften stellte und Zahlungen auf Privatkonten umleitete.

Der Prozess gegen den 45-Jährigen, einen Kollegen (37) sowie dessen Frau (36) wegen besonders schweren Betruges und besonders schwerer Untreue beginnt am Freitag vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Hildesheimer Landgerichts.

Um zehn Millionen Euro soll der ehemalige Geschäftsführer das Land geprellt haben

Verhandelt werden zunächst 16 Fälle, in denen der Hauptangeklagte den Betrieb von Flüchtlingsheimen falsch abgerechnet haben soll. Zum einen soll er Leistungen im Wert von acht Millionen Euro in Rechnung gestellt haben, die gar nicht erbracht wurden. Zum anderen zweigte er laut Anklage vom Land überwiesenes Geld auf ein Konto ab, das er angeblich für den ASB eingerichtet hatte, in Wirklichkeit aber nur selbst nutzte und auch nicht über die Buchhaltung der Hilfsorganisation laufen ließ.

Geld für eigene Zwecke verwendet

Das auf diese Weise beiseite geschaffte Geld sollen die beschuldigten Männer für eigene Zwecke verwendet haben. Teilweise hätten sie für die Transaktionen auch das Privatgirokonto der mitangeklagten Ehefrau genutzt.

Aufgeflogen war die Sache erst im vergangenen Februar. Der Ex-Geschäftsführer sitzt seitdem wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Weil die U-Haft in der Regel nur maximal sechs Monate dauern darf, wird erst mal nur über einen Teil der Vorwürfe verhandelt.

Insgesamt sind in dem Komplex sechs Personen in 28 Fällen angeklagt – es geht um eine veruntreute Gesamtsumme von 10,2 Millionen Euro. Der ASB hat auch schon zivilrechtliche Schritte eingeleitet, um zumindest einen Teil des Geldes zurückzubekommen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.