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Die AfD darf zur Landtagswahl in Sachsen am 1. September nur mit 30 Listen­kandidaten antreten. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig am Freitag entschieden. Ursprünglich hatte die AfD 61 Kandidaten nominiert, wegen formaler Mängel wurden aber nicht alle zugelassen. Derzeit hat der Landtag 126 Sitze.

Quelle: dpa