Scheuers neue Straßenverkehrsordnung: Mehr Rechte für Radler

Parken auf Geh- und Radwegen soll Autofahrer künftig bis zu 100 Euro kosten. Kritik gibt es an einer möglichen Freigabe von Busspuren für E-Roller.

Zwei Menschen fahren auf einem Tandem durch das Regierungsviertel, Aufnahme im Gegenlicht

Fortsetzungsmittel der Zukunft: Mit höheren Strafen für Autos soll Radfahren sicherer werden Foto: dpa

Mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung will Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Verkehr sicherer und umweltfreundlicher machen. So soll das Parken auf Geh- und Radwegen sowie in zweiter Reihe künftig bis zu 100 Euro kosten. Zudem gilt beim Überholen von Fahrrädern künftig ein Mindestabstand von 1,50 Meter innerorts und 2 Meter außerorts. So hatten Gerichte auch den bisher vorgeschriebenen „ausreichenden“ Abstand interpretiert, doch die neue Regelung soll mehr Verbindlichkeit schaffen. Mit einem neuen Verkehrszeichen soll zudem das Überholen von Zweirädern an gefährlichen Stellen verboten werden.

Um die Gefahr für FußgängerInnen und RadfahrerInnen durch rechtsabbiegende Lkws zu verringern, müssen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dabei künftig Schrittgeschwindigkeit fahren. „Wir machen Radfahren sicherer“, erklärte Scheuer. Bundesweit eingeführt wird der in einigen Städten bereits getestete grüne Pfeil, der speziell Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt.

Neue Regeln sollen auch auf Busspuren gelten: Diese können künftig mit einem Zusatzzeichen auch für Autos freigegeben werden, in denen mindestens drei Menschen sitzen. Auch E-Roller können dort künftig zugelassen werden. Für Elektro­autos gibt es diese Möglichkeit bereits. Mit einem weiteren neuen Verkehrsschild und einer Plakette soll die Möglichkeit geschaffen werden, Parkplätze speziell für Carsharing-Fahrzeuge zu reservieren.

Längere Fahrzeiten für Busse

Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie in zweiter Reihe gilt als große Gefahr, weil RadfahrerInnen dadurch in den fließenden Verkehr ausweichen müssen. Fahrradverbände, aber auch viele Kommunen drängen darum schon lange auf härtere Strafen. Auch zu dichtes Überholen gefährdet viele RadfahrerInnen. Rechtsabbiegende Lkws sind eine häufige Ursache für tödliche Fahrradunfälle. Hier gilt ein elektronischer Abbiegeassistent als beste Abhilfe. Dazu enthält der Entwurf aber keine Regelung. Carsharing, also das gemeinsame Nutzen eines Fahrzeugs durch viele Menschen, gilt als wichtiges Mittel, um die Zahl privater Autos in den Städten zu verringern.

„Dass das rücksichtslose Zuparken von Radwegen deutlich schärfer geahndet wird, war überfällig“, sagte Stephanie Krone, Sprecherin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Auch Grüne und Linke lobten, dass sich Scheuer dieser Forderung nun angeschlossen hat. Auf Kritik stieß hingegen die geplante Öffnung der Busspuren. „Wenn wir die Busspuren mit Pkws und Rollern fluten, verlängern sich die Fahrzeiten“, erklärte der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer. Auch der Deutsche Städtetag lehnte den Vorstoß des Ministeriums als „lebensfremd“ ab. Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar kritisierte, dass Scheuer keine Möglichkeit schaffe, Lkws ohne Abbiegeassistenten aus bestimmten Zonen zu verbannen.

Nach dem Willen des Verkehrsministeriums sollen die neuen Regeln noch in diesem Jahr in Kraft treten. Ob das gelingt, ist aber offen. Der Entwurf, den Scheuer ursprünglich schon zu Pfingsten vorlegen wollte, soll nächste Woche zunächst in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gehen. Anschließend werden Verbände und Bundesländer angehört, zum Schluss muss der Bundesrat zustimmen. Und damit sie wirken, müssen die neuen Regeln anschließend natürlich auch überwacht werden.

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