Wolfsjagd weiter verboten: Schweden schützt den Varg

In Schweden ist die Jagd auf Wölfe weiter verboten. Es gibt zu wenige. Der Grund: Trotz Schutz werden die Tiere offenbar illegal geschossen.

Ein Wolfsrudel im Natur- und Umweltpark in Güstrow

Hier gibt es viele: Wolfsrudel im Natur- und Umweltpark in Güstrow Foto: dpa

STOCKHOLM taz | „Wir haben ein Minimumniveau erreicht“, sagt Marcus Öhman, Chef der Abteilung für Wildverwaltung bei der staatlichen Naturschutzbehörde „Naturvårdsverket“: „Weniger als 300 Wölfe sollen es nicht werden, sonst ist das Überleben der Population gefährdet.“ Seine Behörde hat deshalb beschlossen, dass es in Schweden auch im kommenden Jahr keine Jagd auf den „Varg“ (schwedisch für Wolf) geben wird.

Während Naturschutzorganisationen diesen Beschluss begrüßten, reagierten Jägerverbände kritisch. Zwar sei es aufgrund der geltenden Bestimmungen nachvollziehbar, wenn angesichts der Bestandszahlen keine Jagd erlaubt werde.

Nehme man aber nur auf diese Zahlen Rücksicht und nicht darauf, wie sich die Situation in einigen Regionen mit hoher Wolfskonzentration konkret darstelle, provoziere man nur, dass die Menschen das „Recht in die eigene Hand“ nehmen, also illegal jagen würden. Ein, wie Kritiker anmerkten, merkwürdiges Argument, das indirekt Wilderei rechtfertigt.

Dabei besteht schon jetzt die Möglichkeit, einzelne Wölfe, von denen eine „ernsthafte Gefahr“ für Rentiere oder Nutzviehbestände ausgeht, im Rahmen einer jeweils genehmigungspflichtigen „Schutzjagd“ zu jagen.

Seit 1966 war jegliche Jagd verboten

Die jährliche allgemeine Wolfsjagd war in Schweden in den vergangenen Jahren regelmäßig ein kontroverses Thema. Seit 1966 war jegliche Jagd verboten, damals war der gesamte Bestand so gut wie ausgerottet. Für 2010 war bei einem Bestand von rund 250 Tieren erstmals wieder eine Lizenzjagd zugelassen worden.

Auch in den Folgejahren gab es diese Jagd, die normalerweise zwischen dem 2. Januar und 15. Februar stattfindet. Die jährlich zulässige Jagdquote legte das Naturvårdsverket aufgrund einer vorausgegangen „Wolfsinventur“ fest. 2016 hatte der oberste schwedische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass eine Jagd den Mindestbestand von 300 Wölfen voraussetzt.

Seit drei Jahren wurde dieser Mindestbestand aber nicht mehr überschritten, weshalb auch bereits in diesem Jahr die Lizenzjagd nicht erlaubt war. Wenn der Bestand nicht mehr wächst, sondern wie in den vergangenen Jahren sogar um ein Viertel schrumpfte, obwohl regelmäßig registriert wird, dass die Wolfspaare Nachwuchs bekommen, so macht Naturvårdsverket hierfür Wilderei verantwortlich. Diese offenbar weit verbreitete illegale Jagd hat auch dazu geführt, dass es die von der Behörde erhoffte Verjüngung des Bestands durch einwandernde Wölfe aus Finnland und Russland seit Jahren nicht gibt.

Inwieweit zur Bestandsregulierung überhaupt eine allgemeine Jagd auf Wölfe zulässig ist und nicht nur eine „Schutzjagd“ im Einzelfall und auf einzelne Exemplare, wird demnächst der EU-Gerichtshof entscheiden. Konkret geht es zwar um die Lizenzjagd in Finnland, aber die Entscheidung dürfte auch für Schweden gelten.

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