„Gesunde Krankenhäuser“: Senat gegen Volksentscheid

Der Senat erklärt das Volksbegehren „Gesunde Krankenhäuser“ am Dienstag für rechtlich unzulässig. Die Initiative ihrerseits erwartet „mehr Mut“.

Allein auf weitem Flur: Pfleger in einem Berliner Krankenhaus Foto: dpa

Das Volksbegehren „Volksentscheid für Gesunde Krankenhäuser“ ist nach Auffassung des Senats rechtlich unzulässig, da in weiten Teilen unvereinbar mit der Verfassung von Berlin und dem Grundgesetz. Zwar „teilen wir alle das Anliegen der Initiative, die Krankenhäuser besser auszustatten“, erklärte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstag. Aber das Begehren würde Bereiche ansprechen, die größtenteils in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes lägen. „Wir mussten es daher aus formalen Gründen ablehnen“, so Müller. Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit wird der Verfassungsgerichtshof treffen.

Die Initiative hatte Mitte Juni in der ersten Stufe zum Volksentscheid über 48.000 Unterschriften abgegeben. Das Begehren fordert mehr Personal für Krankenhäuser auf dem Wege eines festen, am Bedarf orientierten Pfleger-Patienten-Schlüssels. Zudem soll das Land seine Investitionen deutlich erhöhen.

Der Senat stehe hinter diesen Zielen, so Müller und verwies auf den Beschluss, die Investitionen von 79 Millionen Euro 2017 auf 200 Millionen 2021 zu erhöhen. Die Initiative hatte einen tatsächlichen Bedarf von jährlich 300 Millionen Euro errechnet. Müller erwähnte auch eine Bundesratsinitiative Berlins zur Einführung einer Mindestbesetzung mit Pflegefachkräften in allen Krankenhausbereichen. Der Bundestag habe daraufhin zumindest für vier Teilbereiche ­Personaluntergrenzen eingeführt.

Der Sprecher der Initiative, Kalle Kunkel, bedauerte auf taz-Anfrage, „dass der Senat nicht mutiger ist“. Beim Mietendeckel wage man sich ja auch auf rechtlich unsicheres Terrain. Zudem sei Müllers Verweis auf den Bundestagsbeschluss irreführend: „Auch Gesundheitssenatorin Dilek Kalaycı hat diesen zu Recht als völlig unzureichend kritisiert.“

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