Deniz Yücel berichtet aus Dresden: Zurück im Job

Deniz Yücel arbeitet wieder, für die „Welt“ geht er nach Dresden. Das passt, denn der ehemalige taz-Journalist ist erfahrener Sachsen-Reporter.

Deniz Yücel, lachend

Endlich frei, endlich zurück, und endlich wieder im Job: Deniz Yücel Foto: dpa

BERLIN taz | Es ist lange her, dass wir in der taz über Deniz Yücel mal geschrieben geschrieben haben, dass er einfach tut, was Journalist*innen so tun: berichten.

Lange war der Welt-Reporter und ehemalige taz-Redakteur deshalb in den Schlagzeilen, weil er der prominenteste deutsche politische Gefangene in der Türkei war. Am vergangenen Donnerstag hat nun der Welt-Chefredakteur per Twitter vermeldet: Deniz Yücel arbeitet wieder. Er wird zunächst von Dresden aus über den sächsischen Landtagswahlkampf berichten.

Seit seiner Freilassung und Rückkehr nach Deutschland hatte Yücel eine Pause von der Öffentlichkeit genommen und ein Buch über seine Zeit im türkischen Gefängnis Silivri geschrieben, das im Oktober erscheinen wird. Im Frühjahr letzten Jahres war er freigekommen und hatte die Türkei verlassen, nach rund einem Jahr in Haft.

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Die türkische Staatsanwaltschaft wirft ihm „Propaganda für eine Terrororganisation“ und „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit“ vor, was sie an einigen Texten Yücels festmacht. Journalistische Texte, die durch die Pressefreiheit gedeckt sein müssten.

Viele sehen in der Inhaftierung Yücels daher ein Druckmittel, wie es in der Türkei seit dem Putschversuch 2016 gegen viele weitere Journalist*innen eingesetzt wird. Nach Angaben von Reporter ohne Grenzen sitzen dort weiterhin ungefähr 100 von ihnen im Gefängnis.

Nun also arbeitet Yücel wieder. Und zwar in Dresden, weil in Sachsen am 1. September ein neuer Landtag gewählt wird. Das passt, denn Yücel war einer der ersten Journalist*innen, die sich auf eine Pegida-Demonstration stellten, um von dort zu berichten – lange, bevor viele Reporter*innen dort herumwuselten. Ende 2014 schrieb er von dort, damals noch für die taz, seine Kolumne.

Das Verfahren gegen Yücel in der Türkei ist derweil nach wie vor anhängig. Weder hat es den geforderten Freispruch gegeben, noch wurde das Verfahren fallen gelassen. Offiziell wird nach wie vor eine Haftstrafe zwischen vier und 18 Jahren gefordert, Yücel kann deshalb nicht mehr in die Türkei einreisen. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschäftigt sich mit dem Fall. Yücel hat dort Beschwerde eingereicht. Stellungnahmen von ihm und der türkischen Regierung liegen dem EGMR vor.

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