Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien: 422 Zeugen und Tausende Akten

Wegen ihrer Rolle beim Katalonien-Referendum fordert der Staatsanwalt für zwölf Angeklagte bis zu 25 Jahre Haft. Die Beschuldigten wehren sich.

Demonstration von Befürwortern der katalanischen Unabhängigkeit im März 2019 in Madrid

Demonstration von Unabhängigkeitsbefürwortern im März in Madrid Foto: ap

MADRID taz | „Entsprechende Gewalt, um den Staat zu unterwerfen, gab es nicht“, erklärte Marina Puig, Anwältin des Chefs des katalanischen Kulturvereins Òmnium, Jordi Cuixart. Am Mittwoch endete die Hauptverhandlung gegen zwölf mutmaßliche Verantwortliche des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums am 1. Oktober 2017. „Der Appell zur Wahrung der Einheit Spaniens kann nicht über den Grundrechten stehen“, fügte Puig hinzu und verwies auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit.

Wie Puig plädierten auch die anderen Verteidiger und alle Angeklagten in ihrem Schlusswort auf Freispruch sowie die Aussetzung der seit eineinhalb Jahren dauernden Untersuchungshaft gegen neun der zwölf Beschuldigten. Unter ihnen sind neben Cuixart der frühere katalanische Vizeregierungschef Oriol Junqueras, die Expräsidentin des katalanischen Parlaments, Carme Forcadell sowie der ehemalige Vorsitzende der Katalanischen Nationalversammlung (ANC), Jordi Sànchez.

Den zwölf wird je nach ihrer Rolle bei der Vorbereitung des Referendums „Ungehorsam“, „Aufstand“ und „Rebellion“ vorgeworfen. Zudem sollen sie öffentliche Gelder veruntreut haben. Einige der für die Volksabstimmung Verantwortlichen standen nicht vor Gericht. Sie waren ins Ausland gegangen – wie der frühere katalanische Regierungschef Carles Puigdemont. Das Urteil wird frühestens Ende September erwartet.

Die Hauptverhandlung hat vier Monate gedauert. Die fünf Richter vernahmen 422 Zeugen, luden fünf Sachverständige und sichteten Tausende Dokumente und Videos. Obwohl die Beweisaufnahme zu keinem Zeitpunkt erbrachte, dass die Unabhängigkeitsbewegung bei der Vorbereitung und Durchführung des Referendums gewalttätig vorging, sieht die Staatsanwaltschaft in dem, was zwischen 2015 und 2017 in Katalonien geschah, „einen Putsch“.

Drei Pfeiler

Es sei den Angeklagten darum gegangen, „die spanische Verfassung von 1978 zu liquidieren“. Regierung, Parlament und Zivilgesellschaft in Katalonien seien die „drei Pfeiler“ dieses Vorgehens gewesen.

Damit hätten sich die Hauptangeklagten Junqueras, Forcadell sowie Cuixart und Sànchez der „Rebellion“ schuldig gemacht. Für Junqueras fordert die Staatsanwaltschaft 25 Jahre Haft, für Forcadell, Cuixart und Sànchez je 17 Jahre. Außerdem verlangt die Staatsanwaltschaft, dass sie mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt haben müssen, bevor sie Antrag auf Hafterleichterung stellen können.

Die rechtsextreme VOX hat eine öffentliche Nebenklage – eine übliche Rechtsfigur, die der Zivilgesellschaft eine Stimme bei wichtigen Verfahren geben soll – eingebracht. Sie wirft den Angeklagten zusätzlich vor, Mitglieder in einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Anwalt Javier Ortega Smith, der für die VOX im spanischen Parlament und im Stadtrat von Madrid sitzt, fordert bis zu 74 Jahre Haft sowie die vollständige Verbüßung der Strafe in Haftanstalten außerhalb Kataloniens.

Referendum als „Aufstand“

Nur die Rechtsanwälte des Staats, deren Mandant die spanische Regierung ist, können keine Gewalt ausmachen. Sie sei „nicht Teil der Pläne der Angeklagten gewesen“. Dennoch beurteilen sie die Abhaltung des Referendums als „Aufstand“ und verlangen bis zu zwölf Jahre Haft.

Die Verteidigung sieht das anders: „Die Menschen gingen nicht auf die Straße, um den Staat zu zerstören, sondern um zu demonstrieren und abzustimmen“, erklärt der Anwalt Junqueras’, Andreu Van den Eynde.

„Warum löste unsere Frage, ob Waffen im Einsatz gewesen seien, Grinsen aus, wenn wir hier von Rebellion sprechen?“, erinnert er an einen der skurrilsten Momente bei der Zeugenvernehmung. Die Verteidiger bereiten den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.