Vorstoß des Hamburger Justizsenators: Containern soll legalisiert werden

Justizsenator Till Steffen will Lebensmittelrettungen entkriminalisieren. Alternativ könnte ein Wegwerfverbot für Nahrung kommen.

Ein verkäufer steht vor einem Regal mit Lebensmitteln

Möglicherweise wird Supermärkten das Wegwerfen von Lebensmitteln verboten Foto: imago-images/Jochen Tack

BERLIN taz | Der Hamburger Justizminister Till Steffen (Die Grünen) will das so genannte Containern legalisieren. Er wird einen entsprechenden Antrag in die Konferenz der Justizminister einbringen, die am Mittwoch und Donnerstag in Travemünde tagt. Beim Containern holen SammlerInnen Lebensmittel aus Abfallbehältern etwa von Supermärkten.

In Deutschland werden jedes Jahr riesige Mengen von Lebensmitteln in den Müll geworfen. WissenschaftlerInnen der Universität Stuttgart zufolge werden in Deutschland jährlich fast 13 Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt, der Naturschutzorganisation WWF geht gar von jährlich mehr als 18 Millionen Tonnen aus. SammlerInnen, die Lebensmittel aus dem Müll holen, werden immer wieder vor Gericht gestellt.

„Dass Menschen auch noch strafrechtlich verfolgt werden, die beim Containern gegen diese Verschwendung aktiv werden, finde ich falsch“, sagte Steffen. Nach derzeitiger Rechtslage sind Lebensmittel in Müllbehältern nicht besitzlos, sondern ein „Übereignungsangebot“ der EigentümerInnen an Entsorgungsfirmen. Da es sich um eine rechtliche Grauzone handelt, fallen die Urteile unterschiedlich aus. In München zum Beispiel wurden AktivistInnen zu Sozialstunden und Geldstrafen auf Bewährung verurteilt. Zuletzt waren Mitte März LebensmittelretterInnen in Hannover freigesprochen worden.

Um solchen Verfahren ein Ende zu bereiten, beschreibt der Hamburger Justizminister in der Beschlussvorlage für Tagesordnungspunkt 11 der Konferenz verschiedene Wege: eine Änderung des Strafgesetzbuches, indem die entsprechenden Paragrafen gestrichen werden, oder des Bürgerlichen Gesetzbuches, indem der Begriff der Eigentumsaufgabe neu gefasst wird. „Noch nachhaltiger wäre natürlich eine Lösung, die verbietet, noch genießbare Lebensmittel überhaupt wegzuwerfen“, sagte Steffen. Denn damit würde sich das Containern erübrigen.

Bundesjustizministerium für Umsetzung zuständig

In Frankreich gibt es bereits ein Gesetz, dass Supermärkten mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern verpflichtet, eine Partnerschaft mit einer Hilfsorganisation abzuschließen, die unverkaufte Lebensmittel abnimmt. Auch in Tschechien müssen LebensmittelhändlerInnen unverkaufte Waren spenden.

Ob die JustizministerInnenkonferenz dem Antrag aus Hamburg zustimmt, ist offen. Sollte das geschehen, wird der Beschluss dem Bundesjustizministerium übermittelt, das für die Umsetzung zuständig ist. Der Hamburger Justizminister ist nicht der erste, der für eine Legalisierung ist. Die Linkspartei im Bundestag etwa hat im Februar in einem Antrag die Entkriminalisierung von Containern gefordert.

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