Wahl-O-Mat überarbeiten

Nach der erfolgreichen Klage gegen den sogenannten Wahl-O-Mat hofft die Partei „Volt“, dass das Internetangebot in überarbeiteter Form bald wieder ans Netz geht. Das Gericht habe vom Betreiber Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn lediglich Veränderungen verlangt, betonte die Partei am Dienstag. „In verfassungsgemäßer Weise“ leiste der Wahl-O-Mat einen wichtigen und richtigen Beitrag zur politischen Information der Bürger über alle zur Verfügung stehenden Wahlalternativen, betonte „Volt“.

Am Montag hatte das Verwaltungsgericht Köln untersagt, den Wahl-O-Mat in seiner jetzigen Form zu betreiben. Auf der Seite könne man seine politischen Auffassungen nur mit bis zu acht Parteien vergleichen. Darin sahen die Richter eine Benachteiligung kleinerer und unbekannter Parteien, die im Angebot der Plattform nicht vorkommen. Millionen Wähler nutzen die Anwendung als Orientierungshilfe vor Wahlen.

Bisher habe stets die Gefahr bestanden, dass Nutzer nur altbekannte Parteien auswählen und nicht erfahren, dass hohe Übereinstimmung auch zu kleineren Parteien bestehe, sagte Volt-Sprecher Andras Kolenbrander am Dienstag. Für einen fairen Wettbewerb müsse die Bundeszentrale ihr Angebot umgestalten. Die noch junge Partei versteht sich als paneuropäisches Projekt, ihr deutscher Ableger wurde im Frühjahr 2018 registriert.

Die Bundeszentrale hatte angekündigt, den Gerichtsbeschluss zu prüfen und möglichst zeitnah zu entscheiden, ob sie Beschwerde einlege oder das Angebot so überarbeite, dass auch kleinere Parteien in den Abgleich aufgenommen würden. (dpa)