Mindestlohn für Azubis kommt

Auszubildende sollen mindestens 515 Euro im Monat bekommen

Die Bundesregierung will einen Mindestlohn für Auszubildende auf den Weg bringen. Vom Jahr 2020 an sollen sie im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515 Euro pro Monat erhalten, wie das Bundesbildungsministerium am Montag bestätigte. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet.

In den Folgejahren soll sich die Ausbildungsvergütung laut Ministerium weiter erhöhen – im Jahr 2021 auf 550 Euro, ein Jahr später auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Zudem seien Aufschläge für Lehrlinge im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr geplant. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) strebt einen Kabinettsbeschluss bereits für diesen Mittwoch an.

Die Einführung des gesetzlichen Azubi-Mindestlohns würde sich in etwa 10 Prozent der Ausbildungsbetriebe unmittelbar auswirken, schätzt das in Bonn ansässige Bundesinstitut für Berufsbildung. Dabei seien kleine und kleinste Betriebe, Firmen im Handwerk und Unternehmen im Osten besonders betroffen.

Mit der Reform würde erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Azubis festgeschrieben. Umstritten war in der Regierung laut Zeitungsbericht zuletzt die Höhe der Lohnzahlungen. Dazu heiße es aus dem Ministerium: „Die festgesetzte Höhe der Mindestausbildungsvergütung ist Anerkennung der Leistung der Auszubildenden im Betrieb. Anderseits muss aber auch sichergestellt sein, dass die Motivation der Betriebe erhalten bleibt, Ausbildungsplätze anzubieten.“ Bildungsministerin Karliczek habe deswegen im Vorfeld Zugeständnisse gemacht: Dort, wo es aktuell Tarifverträge gebe, könne es passieren, dass Azubis auch weiterhin weniger als die Mindestvergütung bekämen. (epd)