Malte Kreutzfeldt über die Einschränkung der Gemeinnützigkeit
: Willkürlich und gefährlich

Die Befürchtungen, die nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit von Attac aufgekommen sind, bestätigen sich: Die restriktive Auslegung des Gesetzes, die die obersten Finanzrichter vorgenommen haben, betrifft auch viele weitere bisher gemeinnützige Organisationen. Wenn eine große und schlagkräftige Organisation wie Campact nun sicherheitshalber keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellt, ist klar, dass zahlreiche weitere Vereine folgen werden.

Für viele von ihnen dürfte das bedeuten, dass sie ihre Arbeit künftig stark einschränken müssen. Denn auch wenn die steuerliche Absetzbarkeit für Kleinspender keine große Rolle spielt und zumindest kurzfristig die Spenden durch eine verstärkte Solidarisierung sogar steigen können, hat der Verlust der Gemeinnützigkeit viele Konsequenzen – etwa dass Organisationen dann in der Regel nicht mehr von gemeinnützigen Stiftungen unterstützt werden oder öffentliche Förderung für Projekte beantragen können.

Die Beschränkung der Gemeinnützigkeit auf bestimmte, eng umgrenzte Themen wirkt nicht nur willkürlich. Sie behindert auch politisches Engagement: Forderungen aufzustellen, für diese zu werben und PolitikerInnen an ihren Wahlversprechen zu messen – all das ist essenzieller Teil der Demokratie. In Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit sendet es ein gefährliches Signal, wenn solche Aktivitäten plötzlich nicht mehr als gemeinnützig gelten.

Die Politik muss darum schnell reagieren und das Gemeinnützigkeitsrecht wie im Koalitionsvertrag vereinbart verbessern. Das wird nicht ohne Konflikte abgehen, denn in der Union wünschen sich viele, dass noch mehr Nichtregierungsorganisationen die Gemeinnützigkeit verlieren.

Ein solcher taktischer Umgang ist kurzsichtig und gefährlich. Auch konservative Parteien sollten verstehen, dass das politische Engagement der Zivilgesellschaft, auch wenn es die Regierung oft nerven mag, am Ende dem Land als Ganzem nützt.

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