Paragraf 219a vorm Verfassungsgericht: Opposition will klagen

Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen: Linke, Grüne und FDP prüfen, ob eine Klage in Karlsruhe Erfolgsaussichten hätte.

Ein Stand mit Merch gegen 219a

Ob verfassungsgemäß oder nicht: Die Neuregelung des 219a trifft auf viel Kritik Foto: imago/snapshot

BERLIN/HANNOVER epd | FDP, Linke und Grüne erwägen einem Bericht zufolge eine gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den neuen Paragrafen 219a Strafgesetzbuch. Unter Federführung der FDP wollen die Fraktionen zunächst ein Gutachten erstellen lassen, wie der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ sagte.

Vom Inhalt des Gutachtens hänge die endgültige Entscheidung ab. „Wir wollen schon mit gewissen Erfolgsaussichten reingehen“, betonte Thomae. Die Novelle des Paragrafen 219a war in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedet worden und regelt, in welcher Form künftig über Abtreibungen informiert werden darf.

Die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, betonte, die Prüfung sei im Gange. „Es sieht so aus, als ob das tatsächlich gute Chancen hätte“, sagte sie den Zeitungen. Derzeit liefen die Verhandlungen mit FDP und Grünen. Für eine Normenkontrollklage des Bundestages sind 25 Prozent der Abgeordneten erforderlich. Gemeinsam erreichen die drei Fraktionen dieses Quorum.

Als Gutachter sei der Gießener Rechtswissenschaftler Arthur Kreuzer im Gespräch, hieß es weiter. In Gießen ist auch die Ärztin Kristina Hänel zu Hause, die wegen „Werbung“ für Abtreibungen verurteilt worden war, was die Lockerung des Paragrafen 219a letztlich ausgelöst hatte. Kreuzer sagte den Zeitungen: „Ich halte eine Klage für aussichtsreich. Das Gesetz erscheint mir verfassungsrechtlich nicht haltbar.“

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