Freispruch für ungarische Kamerafrau: Nur eine Bagatelle

Die Bilder gingen um die Welt: Eine ungarische Kamerafrau tritt auf Flüchtlinge ein. Jetzt hob ein Gericht die Verurteilung wegen Landfriedensbruchs auf.

Eine Frau mit Kamera stellt flüchtenden Kindern ein Bein

Auf einem Video ist deutlich zu sehen, wie die Kamerafrau den Flüchtlingen zusetzt Foto: Stephan Richter/Mediengruppe RTL/dpa

BUDAPEST dpa | Ungarns Oberster Gerichtshof (OGH) hat eine Kamerafrau freigesprochen, die im September 2015 während der Arbeit absichtlich nach davonlaufenden Flüchtlingen getreten hatte. Im Oktober des Vorjahrs war Petra Laszlo noch wegen Landfriedensbruchs rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht hob das Urteil am Dienstag in einem Revisionsverfahren jedoch auf, wie das Portal „magyarhang.org“ berichtete.

Laszlo, die damals für den zur rechtsradikalen Jobbik-Partei gehörenden Internet-Fernsehsender N1TV arbeitete, hatte auf dem Höhepunkt der Flüchtlingsbewegung nach Europa mit ihrem Verhalten Empörung ausgelöst.

Videos anderer Journalisten zeigten, wie sie einem Flüchtling mit einem Kind im Arm ein Bein stellte, woraufhin dieser samt Kind zu Boden fiel. Außerdem war zu sehen, wie sie einem kleinen Mädchen gegen das Schienbein trat.

Der Jobbik-Sender kündigte ihr daraufhin. Später entschuldigte sich die heute 42-Jährige, behauptete aber zugleich, nur aus Angst vor den Flüchtlingen so gehandelt zu haben. Diese hatten im Grenzort Röszke bei Szeged eine Absperrung ungarischer Grenzpolizisten durchbrochen. Später fand Laszlo Arbeit bei Medien, die der rechts-nationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban nahestehen.

Den Freispruch im Revisionsverfahren begründeten die OGH-Richter damit, dass Laszlos Vergehen nicht den Straftatbestand des Landfriedensbruches erfüllt habe. Zu diesem hätte gehört, dass die Tat die öffentliche Ruhe und Ordnung störe, was bei Laszlos Vergehen nicht der Fall gewesen sei. Bei der Tat der Kamerafrau habe es sich vielmehr um ein Ordnungsvergehen gehandelt. Dieses sei aber inzwischen verjährt.

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