Drei Freisprüche in Köln

Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs erhält nur einer von vier Angeklagten eine Strafe

Neuneinhalb Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Köln die ersten Urteile über vier Angeklagte verkündet. Einer von ihnen – er war für die Überwachung einer U-Bahn-Baustelle in unmittelbarer Nähe des Archivgebäudes verantwortlich – wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen. Ihnen hätten keine Fehler nachgewiesen werden können, die ursächlich für den Einsturz waren, teilte das Gericht am Freitag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei dem Einsturz des Gebäudes am 3. März 2009 waren zwei Anwohner ums Leben gekommen, fast 40 weitere Menschen verloren ihre Wohnung. Das Kölner Stadtarchiv galt bis dahin als größtes Kommunalarchiv nördlich der Alpen. Es beherbergte ­Originaldokumente aus mehr als tausend Jahren Kölner und rheinischer Geschichte. 95 Prozent der Dokumente konnten an der Unglücksstelle geborgen werden.

Die Kammer sah es nach 48 Hauptverhandlungstagen als erwiesen an, dass der Einsturz zweifelsfrei auf einen gravierenden Fehler beim Bau der U-Bahn zurückzuführen sei: bei der Herstellung der Schlitzwand für das Gleiswechselbauwerk Waidmarkt. Der jetzt Verurteilte hatte nach Ansicht der Kammer seine Überwachungspflichten nicht erfüllt.

Die ebenfalls angeklagte damalige Leiterin der Bauüberwachung wurde freigesprochen, weil nach Ansicht des Gerichts zweifelhaft ist, ob sie über die Gegebenheiten auf der Baustelle informiert war. Das sah auch die Staatsanwaltschaft Köln so, die Freispruch beantragt hatte. Auch die beiden damaligen Bauleiter wurden freigesprochen. Der Neubau für das Kölner Stadtarchiv soll an anderer Stelle bis 2020 fertig sein. (epd)