Rechtsgutachten zu Grenzkontrollen: Bayrische Grenzpolizei rechtswidrig

Seit 2018 kontrolliert die bayerische Grenzpolizei die Übergänge nach Österreich. Nach einem Gutachten verstößt das gegen das Grundgesetz.

Ein Polizeibeamter mit Kelle winkt Fahrzeuge heraus

Verstoßen die Kontrollen der bayerischen Grenzpolizei gegen das Grundgesetz? Foto: dpa

Der Vorwurf der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt wiegt schwer. „Um es klar zu sagen, der bayerische Grenzschutz verstößt nach seiner Konzeption im bayerischen Recht gegen das Grundgesetz“, schrieb sie am Sonntag an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Seit Juli führt die bayerische Landespolizei zusätzlich zur Bundespolizei Kontrollen an der österreichischen Grenze durch. Ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten kommt jetzt zu dem Schluss, dass die bayerische Grenzpolizei und das eigens für sie beschlossene Gesetz verfassungswidrig sind.

Weder habe Bayern die Gesetzgebungs- noch die Verwaltungskompetenz für einen bayerischen Grenzschutz, schreiben die Rechtsprofessor*innen Sophie Schönberger und Thorsten Kingreen. Der Bund habe im Bundespolizeigesetz den Grenzschutz geregelt und die Ausführung des Gesetzes der Bundespolizei übertragen.

Konkret heißt es im Bundespolizeigesetz: „Der Bundespolizei obliegt der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz), soweit nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnimmt.“ Bayern beruft sich auf den zweiten Teil der Norm. Schönberger und Kingreen halten die Formulierung aber für zu „unbestimmt“, um damit Befugnisse auf die Länder zu übertragen oder bei diesen zu belassen.

„Nicht nachvollziehbar und absolut haltlos“

Den Streit müsste wohl das Bundesverfassungsgericht klären. Ein Urteil von 2009 verbietet grundsätzlich die Mischverwaltung von Bund und Ländern; damals ging es um die Umsetzung der Hartz-IV-Reform. Eine Doppelzuständigkeit von Bundespolizei und bayerischer Grenzpolizei sei daher ausgeschlossen, heißt es im Gutachten: „Entweder ist der Bund zuständig oder sind es die Länder“. Allerdings gab es bereits bis 1997 eine eigenständige bayerische Grenzpolizei. Ob diese ebenfalls verfassungswidrig war, dazu schweigt das Gutachten.

Bayern und das Bundesinnenministerium (BMI) betonen, die bayerische Grenzpolizei werde nur „auf Aufforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei tätig“. Die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landespolizei sei rechtskonform, sagte eine Sprecherin des BMI am Montag, das Gutachten werde derzeit geprüft.

„Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Polizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“, sagte auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Das Gutachten sei „nicht nachvollziehbar und absolut haltlos“.

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