Prüfung des Zensus 2011: Volkszählung war verfassungsgemäß

Seit 2011 ist klar: Viele Städte haben weniger Einwohner als gedacht. Das hat für sie finanziellen Folgen. Städte und Gemeinden klagten in Karlsruhe – ohne Erfolg.

Richter, verkündet das Urteil in Sachen Zensus 2011

Von den Verfassungsrichtern nicht beanstandet: die rechtlichen Grundlagen für die Zensus-Erhebung Foto: dpa

KARLSRUHE dpa | Die aktuellen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden sind mit verfassungsgemäßen Methoden bestimmt worden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch nach Klagen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg gegen den Zensus 2011.

Damit wird es bei den finanziellen Zuwendungen keine Korrekturen geben. Die Einwohnerzahl ist eine zentrale Größe im Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Von ihr hängt beispielsweise ab, wie viel ein Bundesland von den Umsatzsteuer-Einnahmen abbekommt.

Bei der ersten Volkszählung seit der Wiedervereinigung hatte sich herausgestellt, dass in Deutschland gut 1,5 Millionen weniger Menschen leben als angenommen. Vor allem die Einwohnerzahlen vieler großer Städte wurden nach unten korrigiert. Berlin und Hamburg müssen seither Jahr für Jahr auf viele Millionen Euro verzichten. Sie geben dem angewandten Verfahren die Schuld. Die Statistiker hatten sich zum ersten Mal vorwiegend auf Meldedaten gestützt und nicht mehr alle Bürger persönlich nach ihren Lebensverhältnissen befragt.

Die beiden Stadtstaaten sahen sich vor allem dadurch benachteiligt, dass die Daten der größeren Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern nach anderen Methoden bereinigt wurden als die der kleineren. Über ihre Landesregierungen legten sie den Verfassungsrichtern die gesetzlichen Grundlagen des Zensus 2011 zur Prüfung vor. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sieht aber keinen Anlass für Beanstandungen. (Az. 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15)

Außerdem haben rund 340 Städte und Gemeinden vor den Verwaltungsgerichten gegen ihre neue Einwohnerzahl geklagt. Alle diese Verfahren ruhten bis zur Entscheidung in Karlsruhe.

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