Warten auf Wohngeld

Die lange Bearbeitungszeit der Bremer Wohngeldstelle treibe Menschen in die Verschuldung, sagt der Erwerbslosenverband. Ein Bundesgesetz sei schuld an der Antragswelle, verteidigt sich der Senat

„Die Mängel gehen ausschließlich zu Lasten von Geringverdienern“

Herbert Thomsen, BEV

Von Alina Götz

Die lange Bearbeitungsdauer der Wohngeldstelle treibe Menschen in die Verschuldung, beklagt der Bremer Erwerbslosenverband (BEV). Zwei Familien hatten sich gemeldet, die seit Dezember 2017 auf die Bearbeitung ihres Antrags warten, sagt Herbert Thomsen vom BEV: „Offensichtlich ist die Personalausstattung der Wohngeldstelle viel zu knapp bemessen.“

Beim Senator für Bau ist das Problem der langen Wartezeiten bekannt. „Uns geht es genauso wie allen anderen Städten“, sagt Sprecher Jens Tittmann. Grund dafür sei eine Gesetzesnovelle des Bundes von 2016. „Diese macht es mehr Menschen möglich, Wohngeld zu beziehen. Aber niemand wusste, wie viele es wirklich werden würden“, erklärt Tittmann. Die Wohngeldstelle sei lawinenartig überrannt worden, man habe versucht, dem Antragsberg durch neue Stellen und Aushilfskräfte aus Verwaltung und Finanzressort gerecht zu werden. „Bremerhaven schließt jetzt sogar für 14 Tage ihre Stelle, um den Stau wegzuarbeiten.“

Mitglieder beider Familien, die sich beim BEV gemeldet haben, hätten nach längerer Erwerbslosigkeit wieder einen Job gefunden. Bei mehreren Kindern reiche das Einkommen jedoch nicht für den Lebensunterhalt aus, berichtet der Verband. Die Kombination aus Lohn, Kindergeld und Wohngeld bedeute einen höheren Lebensstandard als die Aufstockung durch Hartz IV.

Solange sie auf das Wohngeld warten, liege das Einkommen beider Familien jedoch unter dem Hartz-IV-Satz. Damit leben die Familien in unverschuldeter Armut. Thomsen fordert nun „diese Mängel, die ausschließlich zu Lasten von Geringverdiener*innen gehen“, schnellstmöglich zu beseitigen.

Bis Ende des Jahres wolle Bremen den „Überhang bestmöglich abgearbeitet“ haben, so Tittmann. Die aufgestockten Stellen werden bleiben, die Aushilfen dagegen nicht. In unkomplizierten Fällen solle die Wartezeit dann künftig einen Monat betragen. Die beiden Familien und akut Betroffene können sich also auf drei weitere Monate unterhalb des Existenzminimums einstellen.