Geplante Reform der Mietpreisbremse: Zahmer Entwurf gegen Vermietertricks

Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Barley (SPD) soll den Anstieg der Mieten endlich wirkungsvoll begrenzen. Kritiker meinen: Da ginge noch mehr.

Neubauten

Neubauten, wie hier in Frankfurt am Main, sind bisher von der Mietpreisbremse ausgeschlossen Foto: dpa

BERLIN taz | Das Wohnungsthema sei „vielleicht die große soziale Frage der nächsten Jahre“, hat Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) kürzlich gesagt. Die Mieten in den Ballungsgebieten steigen unaufhörlich.

Dennoch spielte das Wohnungsthema auf Bundesebene nur eine untergeordnete Rolle. Eine wirksame Mietpreisbremse scheiterte in der letzten Legislaturperiode mehrfach am Veto der Union, eine Reduzierung der Modernisierungsumlage war mit CDU/CSU nicht zu machen. Aber auch die SPD war im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen noch unsicher, wie hoch sie das Wohnungsthema hängen sollte. Schließlich vereinbarte die Große Koalition Verbesserungen bei der Mietpreisbremse und der Möglichkeit, Modernisierung auf Mieter umzulegen.

Jetzt hat das Justizministerium von Katarina Barley (SPD) einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen soll. Der Entwurf liegt der taz vor. Dass er aus dem Hause Barley kommt, ist bemerkenswert, weil für das Thema Wohnen das Innenministerium von Horst Seehofer (CSU) zuständig ist. Wie schon von 2013 bis 2017, als der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) die Gesetzentwürfe zur Mietpreisbremse vorstellte, beansprucht die SPD, beim Wohnungsthema voranzugehen.

Die entscheidende Verbesserung in Barleys Gesetzentwurf gegenüber der jetzigen, fast wirkungslosen Mietpreisbremse ist die Auskunftspflicht des Vermieters über die vorherige Miete, wenn der neue Mieter mehr zahlen soll als ortsüblich zulässig. Schon bisher durften Vermieter nur dann mehr als die zulässige Miethöhe nehmen, wenn schon der Vormieter mehr gezahlt hatte. Allerdings mussten sie die Vormiete nur nennen, wenn die neuen Mieter darauf bestanden – was viele vermieden, um das Verhältnis zum Vermieter nicht von Anfang an zu gefährden.

Die zweite Verbesserung betrifft die Modernisierungsumlage. Vermieter, welche die Mieten in ihren Häusern wegen gesetzlicher Deckelungen auf normalem Weg nicht mehr steigern konnten, blieb bisher oft der Umweg über Modernisierungen, die sie komplett auf die Mieter umlegen durften. So wurden Balkone, Aufzüge und Einbauküchen angebracht, obwohl viele Mieter mit weniger Ausstattung glücklicher gewesen wären. Mitunter wurde mit einer Modernisierung auch nur gedroht, um die Mieter zum Auszug zu bewegen, und bei Neuvermietungen die Miete deutlich anheben zu können.

Gegen beides will Barley nun vorgehen. Vermieter sollen künftig nur noch acht statt wie bisher elf Prozent ihrer Modernisierungskosten auf die Miete umlegen können. Und zudem soll eine Kappungsgrenze von drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gelten, die nur sechs Jahre bis nach Abschluss einer Modernisierung erhoben werden können. Außerdem können Vermieter bestraft werden, wenn sie Modernisierungen nur ankündigen, um ihre Mieter loszuwerden.

Dennoch fehlen in dem Barley-Entwurf viele Regelungen zum Mieterschutz, die weitergehende Gesetzentwürfe fordern. In dem Antrag „Für eine echte Mietpreisbremse“, den die Linkspartei am Mittwoch in den Bundestag einbringt, sind auch Neubauten in die Mietpreisbremse einbezogen, ebenso möblierte Wohnungen. Deren Anzahl ist zuletzt in die Höhe geschnellt, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Zudem soll diese bundesweit gelten – bisher legt sie jede Kommune einzeln fest. „Es ist gut, dass etwas bei der Mietpreisbremse passiert, aber der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist bei Weitem nicht ausreichend“, kritisiert Caren Lay, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Merkels Bekenntnis verhinderte nicht, dass die Union alle wirksamen Vorschläge der SPD zerrupfte

Auch ein Bundesratsentwurf der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung geht weiter als Barley und will die Modernisierungsumlage sogar auf sechs Prozent beschränken.

„Der Gesetzentwurf wird Mieter nicht vor Verdrängung schützen“, sagt Chris Kühn von den Grünen. „Das eigentliche Problem ist aber nicht Barley, sondern die Blockadehaltung der Union beim Mieterschutz. Deshalb ist der Gesetzentwurf jetzt so zaghaft ausgefallen.“ Nicht einmal ein Bekenntnis von Angela Merkel zur Mietpreisbremse vor der Bundestagswahl 2013 hatte verhindert, dass die Fachpolitiker der Union später alle wirksamen Vorschläge der SPD zerrupften. Jetzt, im Mai 2018, befürwortete Merkel das Auskunftsrecht über die Vormiete. Vermieterfreundliche Unionsabgeordnete dürften daher vor allem die Barley’sche Begrenzung der Modernisierungsumlage bekämpfen.

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