Verfassungsschutz überprüfte NGOs: Demokratieprojekte durchleuchtet

Wer sich beim Bund um Fördergelder bewirbt, kann vom Verfassungsschutz überprüft werden. Betroffene Initiativen werden darüber nicht informiert.

Schild mit Aufschrift "Bundesamt für Verfassungsschutz"

Die Zentrale des Bundesamts für Verfassungsschutz in Köln Foto: dpa

BERLIN taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seit 2004 insgesamt 51 Demokratieprojekte überprüft, die sich um Mittel des Bundesfamilienministeriums beworben hatten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der taz vorliegt. Demnach wurden die betroffenen Initiativen und Organisationen in keinem der Fälle davon unterrichtet, dass sie vom Verfassungsschutz überprüft worden waren.

Die Bundesregierung unterstützt mit unterschiedlichen Förderprogrammen das Engagement von Initiativen und Organisationen zur Demokratiebildung und auch zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke hatte die Bundesregierung gefragt, in wie vielen Fällen Sicherheitsbehörden solche Initiativen überprüft haben und in wie vielen Fällen daraufhin Förderungen eingestellt wurden. Erkundigt hatte sich Jelpke insbesondere nach den Programmen „Zusammenhalt durch Teilhabe“ sowie „Demokratie leben!“.

Im Projekt „Zusammenhalt durch Teilhabe“, mit dem laut Bundesregierung „etablierte Institutionen als prägende Säulen der Zivilgesellschaft“ (zum Beispiel Landessportverbände, Freiwillige Feuerwehren und Wohlfahrtsverbände) gefördert werden, war laut Regierung eine „über die Recherche in allgemein öffentlich zugänglichen Quellen hinausgehende dezidierte Prüfung durch die Sicherheitsbehörden des Bundes bislang nicht erforderlich“. Das Programm wird vom Bundesinnenministerium betreut.

Immer wieder tätig wurde der Verfassungsschutz allerdings im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreut wird und unter anderem Rechtsextremismus adressiert. Demnach wurden hier „insgesamt 51 Projektträger anlassbezogen einer Überprüfung auf mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse unterzogen“.

Überprüfung vor und nach der Zusage

In 46 Fällen sei dies bereits im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren erfolgt, also ehe eine Förderung zugesagt wurde. „In fünf Fällen erfolgte eine Überprüfung nach Aufnahme der Förderung, ebenfalls durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.“ Weiter heißt es in der Antwort: „Die Modellprojekte der überprüften Träger arbeiten in den Themenbereichen Antisemitismus, Islamistischer Extremismus, Rassismus, Rechtsextremismus sowie Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft.“

Aus der Antwort geht auch hervor, dass keine der Überprüfungen auf Bitten der Projektträger hin erfolgt sei. Auch geht aus dem Schreiben der Bundesregierung hervor, dass die Projektträger weder vor, während noch nach der Überprüfung angehört oder informiert worden seien.

Konsequenzen für bereits geförderte Projektträger habe es allerdings in keinem der Fälle gegeben. So sei es „weder zu einer Beendigung noch zu einer Einschränkung der Förderung im Sinne der Fragestellung“ gekommen. Ob möglicherweise einige überprüfte Projekte gar nicht erst in die Förderung aufgenommen wurden, geht aus der Antwort nicht eindeutig hervor.

Kritik aus dem Bundestag

Die Bundestagsabgeordnete Jelpke sagte, es könne nicht angehen, „dass aufgrund völlig unberechtigter Vorwürfe ein Projektträger und dessen Mitarbeiter vom Geheimdienst überprüft werden. Es wäre das Mindeste, die Betroffenen über die Überprüfung zu informieren.“ Jelpke sagte, sie wünsche sich ein klares gesellschaftliches Signal, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus nicht extremistisch sei, sondern ein demokratisches Muss.

Die Antwort auf die Anfrage macht auch deutlich, dass Demokratieinitiativen nicht erst seit der Debatte um die sogenannte „Extremismusklausel“ vom Verfassungsschutz überprüft werden. 2011 hatte die CDU-Familienministerin Kristina Schröder von Projektträgern eine sogenannte „Demokratieerklärung“ eingefordert, die allerdings heftig umstritten war. 2014 wurde die Klausel auf Initiative der SPD-Familienministerin Manuela Schwesig wieder abgeschafft. In welchem genauen Zeitraum die Überprüfungen stattgefunden haben, spezifiziert die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht näher.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.