Neuregelung des Familiennachzugs: Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Ab August sollen Flüchtlinge Angehörige nachholen dürfen – mit starken Einschränkungen. Im Bundestag erwartet die Regelung viel Gegenwind.

Ein Mann guckt ernst

Horst Seehofer äußert sich im Innenministerium zum Thema Familiennachzug Foto: dpa

BERLIN dpa | Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen vom 1. August an wieder Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. Eine entsprechende Änderung im Aufenthaltsgesetz verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Bei den Beratungen dazu im Bundestag dürfte es reichlich Gegenwind von der Opposition geben. Grüne und Linke finden die Regelung zu hartherzig. Die AfD will den Familiennachzug für Flüchtlinge abschaffen. Die FDP ist für eine Härtefallregelung. Doch auch in der Union regt sich Widerstand gegen einige Punkte im Gesetzentwurf.

Aktuell dürfen subsidiär Schutzberechtigte – darunter sind viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien – nur in seltenen Ausnahmefällen Angehörige nach Deutschland holen. Die Neuregelung sieht jetzt vor, dass ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder demnächst wieder kommen dürfen. Auch Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen mit diesem zeitlich begrenzten Status könnten dann einen Visumsantrag stellen. Pro Monat sollen aber nur 1.000 Angehörige einreisen dürfen. Gegenwärtig liegen an deutschen Auslandsvertretungen bereits 26.000 Termingesuche von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter vor.

Neben Neuerungen für subsidiär Schutzberechtigte will die große Koalition mit ihrem Gesetzentwurf außerdem bestimmte Gruppen grundsätzlich vom Familiennachzug ausschließen. Dabei geht es um Terrorsympathisanten, Hetzer oder sogenannte Gefährder. Das sind vor allem radikale Islamisten, denen die Behörden Terroranschläge zutrauen. Allerdings sollen auch hier Ausnahmen möglich sein. Und zwar für Menschen, die sich nun glaubhaft von ihrem früheren Handeln distanzieren. Das sorgt in der Union für Unmut. Betroffen wären nicht nur Migranten sondern auch Deutsche, die ausländische Angehörige zu sich holen wollen.

Das internationale Kinderhilfswerk Terre des Hommes sieht das Wohl der betroffenen Kinder verletzt. Vorstandssprecher Albert Recknagel warnte, die Trennung von Familien werde so zementiert. „Familienleben ist aber nicht kontingentierbar – auch subsidiär Schutzberechtigte müssen mit ihren Familien zusammenleben können.“

Caritas-Präsident Peter Neher befürchtet komplizierte Entscheidungsprozesse zu Lasten der Flüchtlinge: „Wir sind in Sorge, dass sich die Verfahren für die betroffenen Familien noch weiter verzögern und sich ihr Leid durch die inhumanen Familientrennungen noch verschlimmert.“

Peter Neher, Caritas-Präsident

„Wir sind in Sorge, dass sich die Verfahren für die betroffenen Familien noch weiter verzögern und sich ihr Leid durch die inhumanen Familientrennungen noch verschlimmert“

Der Sprecher der unionsgeführten Länder-Innenministerien, Lorenz Caffier, kritisierte, dass das bestehende Nachzugsverbot für Gefährder dann nicht gelten soll, wenn diese sich glaubhaft von ihrem früheren Handeln distanzieren. Ausländische Gefährder gehörten abgeschoben, sagte der Ressortchef von Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin. Damit könne auch dessen Familie keine Zukunft in Deutschland haben. Die vom Kabinett beschlossene Regelung gefährde die innere Sicherheit erheblich. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel sagte, die Pläne der Bundesregierung seien „ein Stück aus dem Tollhaus“ und gefährdeten die Sicherheit der Bürger.

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger, er hätte auf diesen Passus gern verzichtet. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium habe aber aus verfassungsrechtlichen Gründen darauf bestanden. Da die Entscheidung im konkreten Einzelfall ohnehin im Bundesinnenministerium getroffen werde, sehe er jedoch keine Gefahr.

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