Öffentlichkeitsfahndung nach G20: Hamburg will im Ausland suchen

Die Suche nach vorgeblichen Plünderern während des G20-Gipfels zeigt nur geringen Erfolg. Die Behörden wollen deshalb auch in Italien und Spanien fahnden.

Ein Polizist mit Schlagstock schlägt auf eine Person

Szene am 7. Juli 2017 nahe der Landungsbrücken in Hamburg Foto: dpa

HAMBURG dpa/taz | Die stark kritisierte Öffentlichkeitsfahndung nach vorgeblichen Randalierern und Plünderern beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg soll deutlich ausgeweitet werden. „Wir arbeiten derzeit daran, mit entsprechendem Bildmaterial auch im europäischen Ausland öffentlich zu fahnden“, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) dem Hamburger Abendblatt. Mit der Aktion betrete man „Neuland“.

Die Fahndungsbilder sollen etwa in Spanien und Italien verbreitet werden, so Grote. Aus diesen Ländern seien besonders viele „militante Linksextremisten“ zum G20-Gipfel nach Hamburg gereist.

Die am 18. Dezember gestartete Öffentlichkeitsfahndung in Deutschland verlaufe erfolgreich, sagte Grote. „Es ist bereits gelungen, viele Täter zu identifizieren.“ Nach Polizeiangaben wurden bislang 23 Tatverdächtige ausfindig gemacht, nach denen mit Fotos gefahndet wurde. Mehr als 100 Fahndungsbilder waren ursprünglich veröffentlicht worden.

Der Innensenator verteidigte die Veröffentlichung der Bilder. „Erstmals können sich Täter noch Monate nach Krawallen nicht sicher fühlen“, sagte Grote. Bei den Auseinandersetzungen während des Gipfels war es vor allem im Hamburger Schanzenviertel zu Zusammenstößen gekommen. Insgesamt gibt es nach Polizeiangaben etwa 3000 Ermittlungsverfahren.

Kritik gibt es weiterhin auch an den Polizeieinsätzen und der Verfolgung von DemonstrationsteilnehmerInnen. So ist derzeit eine Klage mehrerer Protestierender anhängig, die die Verfassungswidrigkeit verschiedener Einsätze belegen wollen.

Besonderes öffentlich Interesse erregte auch der Fall des italienischen Staatsbürgers Fabio V., der ein halbes Jahr in Untersuchungshaft saß, obwohl ihm keine konkrete Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte. Der Haftbefehl gegen ihn ist inzwischen aufgehoben.

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