Die PARTEI gewinnt gegen den Bundestag: Keine Strafe für den Geldverkauf

Als die AfD Gold verkaufte, wurde sie von der Satirepartei Die PARTEI parodiert, die Geld verkaufte. Ein Gericht urteilte: Das war ein legaler Trick.

Martin Sonneborn im Porträt

„Prozess gewonnen“: Martin Sonneborn jubiliert Foto: dpa

BERLIN taz | Die Partei von Martin Sonneborn wird für ihren Geldhandel im Jahr 2014 nicht bestraft. Das Verwaltungsgericht Berlin kassierte an diesem Donnerstag die von der Bundestags-Verwaltung verhängten Strafzahlungen, die Die Partei an den Rand der Zahlungsfähigkeit gebracht hätten. Die Partei hatte 2014 satirisch auf einen Fehler im Parteiengesetz aufmerksam gemacht, den vor allem die AfD ausgenutzt hatte.

Parteien erhalten in Deutschland für jede Wählerstimme und jeden eingeworbenen Spenden-Euro staatliche Zuschüsse. Diese Zuschüsse dürfen jedoch die Höhe der eigenen Einnahmen der Partei nicht übersteigen. Diese „relative Obergrenze“ soll sicherstellen, dass die Parteien in der Gesellschaft verankert sind und nicht zu sehr vom Staat abhängen.

Weil die AfD anfangs noch relativ wenig Einnahmen hatte, ersann sie einen Trick, um ihre Eigen-Einnahmen aufzublähen. Über ihre Webseite verkaufte sie Gold. Eine Australian-Kangaroo-Münze kostete 113,50 Euro, einen südafrikanischen Eine-Unze-Krugerrand gab es für 1046 Euro. Die AfD machte damit nur minimalen Gewinn. Aber das war ihr egal, denn für die Berechnung der „relativen Obergrenze“ kam es nicht auf den Gewinn an, sondern auf die Umsätze.

Diesen Trick parodierte Die Partei im Dezember 2014 und begann mit einem Geldhandel. „Solange die Gesetzeslage solchen Unfug zuläßt, wollen wir an Einfallsreichtum nicht zurückstehen“, sagte Partei-Schatzmeister Norbert Gravius. Bei der Partei erhielt jeder, der 105 Euro überwies, einen 100-Euro-Schein und zwei Partei-Postkarten. Abzüglich der Versandkosten blieben der Partei laut Gravius nur 7 Cent Gewinn, aber auch Die Partei hatte ihre „relative Obergrenze“ spürbar angehoben. Für das Jahr 2014 standen ihr damit zusätzliche Zuschüsse in Höhe von 70.000 Euro zu.

Der Gesetzgeber reagiert relativ schnell und änderte Ende 2015 das Parteiengesetz. Die „relative Obergrenze“ wird nun anders berechnet: Es können nur noch die Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit berücksichtigt werden – statt wie bisher die Umsätze. Die neuen Regeln wurden schon für das Jahr 2015 angewandt.

Doch was galt für das trickreiche Jahr 2014? Die AfD konnte die dank Goldhandel erhöhten Staatszuschüsse behalten, entschied die Bundestags-Verwaltung. Dagegen wurde der Geldhandel von Die Partei beanstandet. Die 70.000 Euro zusätzlich erhalten Zuschüsse wurden bei späteren Abschlagszahlungen einbehalten. Außerdem verlangte die Bundestags-Verwaltung 383.750 Euro als Strafzahlung. Dagegen klagte jedoch Die Partei. „Uns droht die Insolvenz“, warnte Martin Sonneborn, der Vorsitzende der Satirepartei, „dann muss uns der Staat retten, weil wir systemrelevant sind“.

Vorläufiger Erfolg

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wurde Die Partei vom Düsseldorfer Rechtsprofessor Martin Morlok vertreten, dem renommiertesten Parteienrechtler Deutschlands. „Warum soll die Partei dafür büßen, nachdem sie eine Schwachstelle des Parteiengesetzes aufgedeckt hat?“ begründete Morlok sein Engagement. Die Bundestags-Verwaltung bot zwar an, die Strafzahlung zu stunden, um Die Partei nicht zu gefährden, blieb in der Sache aber hart. Der Austausch von Geld sei schon „kein werthaltiges Geschäft“ gewesen, anders als der Goldhandel der AfD.

Doch das Verwaltungsgericht Berlin gab – nach zweistündiger hochjuristischer Verhandlung – der Partei recht. Ihr Rechenschaftsbericht für 2014 sei korrekt gewesen. Die Einnahmen aus dem Geldhandel durften damals noch in vollem Umfang eingebracht werden. „Einnahme ist jede von der Partei erlangte Geld- oder geldwerte Leistung“, so Erna Victoria Xalter, die Präsidentin des Verwaltungsgerichts.

„Das ist ein gutes, ein gerechtes Urteil“, sagte Sonneborn anschließend, „Die Partei wird keine Rechtsmittel einlegen.“ Das wird aber wohl die Bundestagsverwaltung tun, schließlich hat sie ja auch den Prozess verloren. Vermutlich wird es eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht geben. Noch ist der Erfolg von Die Partei also nur vorläufig. (Az.: VG 2 K 413.16)

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