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IndienPrivatsphäre ist Grundrecht

DELHI/FRANKFURT | Indiens Datenschützer haben einen Sieg errungen: Sozialleistungen müssen künftig auch ohne biometrischen Ausweis zugänglich sein. Das Oberste Gericht entschied am Donnerstag, Privatsphäre sei ein Grundrecht. Damit setzte es die Entscheidung der Regierung, Leistungen an die Vorlage eines biometrischen Ausweises zu knüpfen, außer Kraft. Künftig reicht es, einen anderen Ausweis vorzulegen. Indiens elektronische Ausweisdatenbank ist die weltgrößte biometrische Datensammlung. (epd)

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