Drohnen-Verordnung wird schärfer: Nicht runterholen!

Seit April regelt eine Verordnung, wo in Städten Drohnen fliegen dürfen und wer sie steuern darf. Im Oktober werden die Regeln noch schärfer – speziell über Stadtstaaten

Nicht immer gern gesehen: Drohne über Hamburg. Einfach abschießen geht trotzdem nicht Foto: Imago/Lindenthaler

HAMBURG taz | Wer in Deutschland Drohnen durch die Luft steuern möchte, muss sich durch ein Wirrwarr an Regeln kämpfen, um sich nicht strafbar zu machen. Zwar gilt seit 7. April eine neue Verordnung, die detailliert regelt, wer wo mit welcher Drohne fliegen darf. Aber bei vielen Hobbypiloten scheinen diese Regeln noch nicht angekommen zu sein: Nach wie vor behindern private Drohnen Flugzeuge oder Rettungshubschrauber, filmen im öffentlichen Raum oder stürzen gar auf Straßen oder Gebäude. Auf der Kieler Woche etwa hatte im Juni ein Hobbypilot mit seiner Drohne für Aufregung gesorgt, als er sie über Menschenmengen fliegen ließ – passiert ist damals letztlich nichts.

Die technische Entwicklung und sinkende Preise für die kleinen Fluggeräte sorgen dafür, dass davon immer mehr am Himmel zu sehen sind. Laut dem Bundesverkehrsministerium dürfte es um die 400.000 privat oder gewerblich genutzten Drohnen in Deutschland geben. Bis Ende des Jahrzehnts sollen es schätzungsweise sogar dreimal so viele sein. Weil es keine Registrierungspflicht gibt, ist nicht klar, wie viele Drohnen über dem deutschen Norden fliegen.

Am 1. Oktober enden diverse Übergangsfristen, die die Verordnung vom April enthält. Dann müssen Drohnenbesitzer ein feuerfestes Schild mit Namen und Anschrift am Fluggerät anbringen, wenn dieses über 250 Gramm wiegt.

In Hamburg traten am Dienstag Vertreter mehrerer Behörden vor die Presse, um vorzustellen, was dortige Drohnenbesitzer künftig beachten müssen. Das vorgeschriebene Schild etwa soll stichprobenhaft und bei Beschwerdefällen kontrolliert werden, zuständig sind dafür die Polizei und die Luftaufsicht Wirtschafts- und Verkehrsbehörde.

Wer eine Drohne von mehr als zwei Kilogramm betreiben möchte, braucht ab Oktober eine Art „Drohnen-Führerschein“: einen Qualifikationsnachweis, der nach einer Prüfung von lizensierten Serviceunternehmen ausgestellt wird. Wessen Drohne noch größer und schwerer ist – mehr als fünf Kilo Startgewicht –, braucht sogar eine Erlaubnis von der jeweiligen Behörde: In Hamburg ist das die erwähnte Luftaufsicht, in Niedersachsen ist es zum Beispiel die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Besonders in städtischen, also dicht bebauten Gebieten ist der Rahmen des Erlaubten besonders unübersichtlich: Für Drohnen von unter fünf Kilo muss seit April grundsätzlich nur dann eine Flugerlaubnis beantragt werden, wenn das Gerät höher fliegen soll als 100 Meter. Im kontrollierten Luftraum in der Nähe von Flughäfen gilt das nur bis 50 Meter. In einer Stadt wie Hamburg umfasst diese Zone fast das gesamte Stadtgebiet.

Damit nicht genug: Von Flughäfen, aber auch Krankenhäusern müssen Privatleute mit ihren Drohnen 1,5 Kilometer Abstand halten. Mindestens 100 Meter Abstand sind neben und über Bundes- und Landesbehörden, Bundes- und Wasserstraßen, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften sowie Wohngrundstücken vorgeschrieben. Als Wohngrundstücke gelten dabei nur als solche, auf denen ausschließlich Wohnhäuser stehen – schon ein Mehrfamilienhaus mit Bäckerei im Erdgeschoss zählt nicht dazu.

„Das ist ein Stück weit überreguliert“ sagt Tim Cordßen, Sprecher des Bremer Wirtschaftssenators: „Bei uns in Bremen an der Flachte kommen da gleich einige Verbote zusammen. Da ist es für gewerbliche Drohnenpiloten fast unmöglich, eine Erlaubnis zu bekommen.“

Ob Falschflieger durch die neuen Regeln besser verfolgt werden können, bleibt zunächst offen. Als Anwohner, den die surrenden Flugkörper stören, bleibt einem auch im Oktober wenig anderes übrig, als sich bei Polizei oder Luftaufsicht zu beschweren. Wer versucht, eigenhändig eine Drohne vom Himmel zu holen, kann sich sogar selbst strafbar zu machen – auch dann, wenn das surrende Gerät dort gar nicht hätte fliegen dürfen.

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