Bundestag zu Verkehrsrowdys: Straftat „Rasen“

Illegale Autorennen können künftig härter bestraft werden, auch wenn sie nicht zu Unfällen führen. Das gilt auch für „Allein-Raser“.

Kreidemarkierungen auf einer Straße

Reste der Spurensicherung nach einem illegalen Rennen mit tödlichem Ausgang Foto: dpa

FREIBURG taz | Autorennen auf öffentlichen Straßen sind künftig kein Kavaliersdelikt mehr. Der Bundestag hat daraus an diesem Donnerstag eine Straftat gemacht. Kurzfristig wurde auch noch eine Strafvorschrift gegen „Allein-Raser“ eingefügt.

Wer an „verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ teilnimmt, muss künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe rechnen. Schon die Organisation solcher illegalen Rennen soll strafbar sein. Kommt es beim PS-Kräftemessen zur Gefährdung von Unbeteiligten, steigt die Höchststrafe auf fünf Jahre. Stirbt sogar jemand oder kommt es zu schweren Verletzungen, steigt die Höchststrafe auf zehn Jahre. Dies sieht ein neuer Paragraf 315d im Strafgesetzbuch vor.

Außerdem kann in solchen Fällen künftig der Führerschein und das Auto eingezogen werden. Letzteres fanden die Abgeordneten besonders wirkungsvoll. „Das ist wie beim Waffenrecht: Wer ungeeignet ist, mit einer Waffe umzugehen, dem wird die Waffe weggenommen“, betonte Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD. „Wer sich nicht an die Regeln halten will, hat auf unseren Straßen keinen Platz mehr“, erklärte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).

Bisher galten private Autorennen als bloße Ordnungswidrigkeit. Sie konnten nur mit Geldbußen bis zu 500 Euro und Führerscheinentzug bis zu einem Monat geahndet werden. Das hielten alle Fraktionen im Bundestag für ungenügend.

Nachweispflicht liegt bei Ermittlern

Die Neuregelung beruht auf einem Entwurf des Bundesrats, der von der abgewählten rot-grünen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen initiiert worden war. Am Dienstag hat allerdings der Rechtsausschuss des Bundestags noch eine wichtige Ergänzung eingefügt. Nun sollen auch sogenannte Allein-Raser bestraft werden. Mit Haft bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe muss nun auch rechnen, wer rücksichtslos rast, „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Dabei gehe es zum Beispiel um Fahrer, die ihre Zeit stoppen, um eigene Rekorde zu brechen, wie die SPD-Abgeordnete Kirsten Lühmann erläuterte. Auch wer versuche, sich „in einen Geschwindigkeitsrausch“ zu versetzen, werde künftig bestraft.

Renate Künast (Grüne) kritisierte die Ergänzung als unzureichend. „Wer sagt, er sei gerast, weil er schneller bei Omas Geburtstag sein wollte, bleibt straffrei“. Auch der Kölner Rechtsprofessor Michael Kubiciel warnte vor der Annahme des Gesetzentwurfs: „Jeder Raser bleibt straflos, wenn er irgendeinen Grund dafür nennen kann, mag dieser Grund auch noch so absurd sein.“ Letztlich müsse die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass es dem Raser um das Erreichen einer höchstmöglichen Geschwindigkeit ging.

Stefan Steineke (CDU) sah dennoch Anwendungsmöglichkeiten für die neue Strafvorschrift. „Es gibt Leute, die rasen mit Helmkameras durch die Innenstädte und stellen anschließend das Video auf YouTube“, hier gebe es wohl keinen Zweifel, dass es nur um das Rasen als Selbstzweck gehe. Am Ende stimmte die Große Koalition geschlossen für den Gesetzentwurf. Grüne und Linke enthielten sich.

Renate Künast (Die Grünen)

„Wer sagt, er sei gerast, weil er schneller bei Omas Geburtstag sein wollte, bleibt straffrei“

Als Alternative lag nur ein Antrag der Grünen vor. Diese wollten den „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ (Paragraf 315c) verschärfen. Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit sollte immer strafbar sein, wenn es zu konkreten Gefährdungen führt. Bisher galt dies nur an unübersichtlichen Stellen und Kreuzungen. „Zu schnelles Fahren ist stets gefährlich, nicht nur, wenn es um Höchstgeschwindigkeiten geht“, betonte Künast. „Ein Unfall bei 50 Stundenkilometer ist wie der Aufprall nach einem Sturz aus dem dritten Stock.“ Außer den Grünen stimmte aber niemand zu.

Selten wurde im Bundestag so abfällig über rasende Autofahrer geredet. Minister Dobrindt sprach von „Spinnern“, SPD-Mann Fechner von „Verrückten“ und der Linke Jörg Wunderlich von „Idioten“.

Die neue Gesetzeslage wird keine direkte Auswirkung auf noch offene Gerichtsverfahren haben. Am 6. Juli will der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, ob die Teilnehmer eines Rennens in Köln, bei dem eine unbeteiligte Radfahrerin starb, mit Bewährungsstrafen davonkommen. Wohl erst im Herbst wird der BGH ein Urteil des Landgerichts Berlin prüfen, das zwei Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte. Auch hier war ein Unbeteiligter gestorben.

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