BVerfG zu türkischer Wahlwerbung: Kein Anspruch auf Einreise

Türkische Politiker können sich in Deutschland nicht auf Grundrechte berufen. Die Bundesregierung plant derzeit jedoch keine Einschränkungen.

Türkische Fahnen, dazwischen ein Porträtbild Erdogans

Veranstaltungen türkischer Politiker in Deutschland sind weder prinzipiell verboten noch erlaubt Foto: dpa

KARLSRUHE taz | Türkische Minister haben keinen Anspruch, in Deutschland aufzutreten. Das stellte nun das Bundesverfassungsgericht klar.

Als Minister könnten sie sich in Deutschland nicht auf Grundrechte berufen. Anlass der Entscheidung war der Auftritt des türkischen Premiers Binali Yıldırım Mitte Februar in Oberhausen. Er warb dort für die geplante türkische Verfassungsreform.

Ein Deutscher aus der Eifel schrieb daraufhin einen empörten Brief an das Bundesverfassungsgericht. Normalerweise werden solche Unmutseingaben ohne Begründung abgelehnt, weil der Bürger offensichtlich nicht in den eigenen Grundrechten verletzt ist. Karlsruhe nutzte hier aber die Ablehnung der Klage, um die Rolle türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland klarzustellen.

Danach reisen die Minister in Deutschland nicht als einfache Bürger ein, sondern als Vertreter ihrer Staaten. Sie können sich daher gegenüber deutschen Behörden und Gerichten nicht auf deutsche Grundrechte berufen.

Die Einreise türkischer Minister nach Deutschland bedürfe, so Karlsruhe, der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der Bundesregierung. Es handele sich hierbei um einen Akt der Außenpolitik. Die Bundesregierung plant aber weiterhin keine Einreiseverbote für türkische Minister, so eine Sprecherin, und verwies auf die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit. (Az.: 2 BvR 483/17)

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.