Kommentar Elbvertiefung: Baggern nur noch im Konsens

Der Spruch der Leipziger Richter ist weise. Zwar dürfte demnächst die Vertiefung der Elbe erlaubt werden – aber mit hohen ökologischen Auflagen.

Ein Autotransporter der Grimaldi Lines fährt an den Landungsbrücken in Hamburg mit Schlepperunterstützung über die Elbe in den Hafen ein

Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter sollen den Hamburger Hafen erreichen können Foto: dpa

Natürlich sehen sich jetzt beide Seiten bestätigt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Elbvertiefung. Und natürlich haben beide Seiten ebenso viel recht wie unrecht. Denn weder können Politik und Wirtschaft im größten deutschen Hafen Hamburg ihre Interessen auf ganzer Linie durchsetzen, noch können das die Umweltverbände, die ums Ökosystem der Unterelbe fürchten.

Im Ergebnis wird es durch diesen Präzedenzfall zu einem Kompromiss kommen, mit dem alle werden leben können. Umwelt und Wirtschaft dürften gleichermaßen gestärkt aus diesem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hervorgehen. Allein das wäre ein gewaltiger Fortschritt.

Der Spruch der Leipziger Richter ist weise. Er definiert rechtliche Leitlinien für alle Planungen großer Infrastrukturprojekte, die Einfluss auf Gewässer haben könnten. Und das sind in diesem Land, dafür reicht ein Blick in den Atlas, fast alle. Insofern dürfte die viel beschworene Planungssicherheit, die vor allem Politiker und Wirtschaftsverbände schon lange vehement fordern, bald Realität werden: Zwar werden sie die erhofften Freibriefe für planerische Skrupellosigkeit nicht bekommen – dafür werden dann alle Projektentwickler und Planer genau wissen, was sie besser gar nicht erst versuchen sollten.

Die Pläne für die Vertiefung der Elbe und auch für die parallel betriebene Vertiefung der Weser zeichneten sich bislang dadurch aus, dass sie das technokratisch erwünschte Maximum skizzierten, ohne Rücksicht auf Natur und Umwelt. Das aber ist nicht durchsetzbar, urteilt das höchste deutsche Verwaltungsgericht in letzter Instanz. Das zeigt zugleich, dass nicht angeblich fortschrittsfeindliche Umweltverbände ihnen gar nicht zustehende Rechte missbrauchen, sondern höchste Gerichte zu dem Schluss kommen, die Naturschützer hielten sich eher an den Geist und die Buchstaben von Gesetzen als Planungsbehörden.

Zwar dürfte demnächst die Vertiefung der Elbe wie auch der Weser erlaubt werden – aber mit hohen ökologischen Auflagen, welche die klagenden Naturschutzverbände sich als Erfolge anrechnen lassen dürfen. Und deshalb müssen alle Beteiligten zu der Einsicht gelangen, dass große Infrastrukturprojekte nur noch im Konsens zu realisieren sind. Ökonomie durch Ökologie ist jetzt die Leitlinie. Und nicht länger Ökonomie statt Ökologie.

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