Maßnahmen gegen syrischen Präsidenten: Anzeige wegen Kriegsverbrechen

Deutsche Anwälte klagen bei der Generalbundesanwaltschaft gegen Assad. Sie lasten ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit an.

Ein Mann beugt sich über eine Rakete, die auf einem Gehweg liegt

Vernichtungsmaschinerie in Aleppo Foto: reuters

BERLIN taz | Eine Gruppe deutscher Anwälte hat Anzeige gegen den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe erstattet – wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der nordsyrischen Stadt Aleppo.

„Wir erleben in Aleppo einen Völkermord in Zeitlupe“ sagte der Anwalt Mehmet Daimergüler am Montag vor Journalisten in Berlin. In Aleppo seien die Verbrechen des syrischen Regimes und seiner Verbündeten gut dokumentiert, die Bombardierung der Stadt hält bis heute an.

Die Strafanzeige bezieht sich auf den Zeitraum vom 26. April bis 19. November dieses Jahres. Die Klageschrift nennt 41 „rücksichtslose und unverhältnismäßige“ Angriffe auf die Zivilbevölkerung“ in Aleppo: mit Luftangriffen, Fassbomben, Splitterbomben, chemischen Substanzen.

Zwar ist Baschar al-Assad weder deutscher Staatsbürger, noch hat er Straftaten auf deutschem Boden begangen. Nach Auffassung der Anwälte ist die Immunität eines ausländischen Staatspräsidenten aber im Falle des Vorwurfs schwerster Menschenrechtsverbrechen nicht unbeschränkt.

Hoffen auf ein starkes politisches Signal

Zuständig für den Fall Assad wäre zunächst einmal die nationale syrische Justiz. Da angesichts der dort herrschenden politischen Verhältnisse mit einem derartige Verfahren jedoch nicht zu rechnen ist, wäre die naheliegende Alternative ein Verfahren von dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH). Dem steht jedoch entgegen, dass Syrien das Römische Statut des IStGH nicht unterschrieben hat. Gleichzeitig ist der Weg über den UN-Sicherheitsrat aussichtslos, da die Regierungen von Russland und China dagegen sind.

Vor diesem Hintergrund begründen die sechs klagenden Anwälte, die zahlreiche Opfer des Assad-Regimes in asylrechtlichen Fragen vertreten, ihre Strafanzeige nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Außerdem verweisen sie in der Klageschrift darauf, dass niemand Immunität vor dem Ermittlungsverfahren genießt, das einem Hauptverfahren vorgeschaltet ist. Jens Dieckmann, einer der Anwälte, erläuterte in diesem Zusammenhang, dass Deutschland stets Vorreiter und treibende Kraft bei dem Ausbau internationaler Gerichtsbarkeit gewesen sei.

Auf die Frage, welche Erfolgschancen die sechs Juristen für ihre Anzeige sehen, entgegnete Daimagüler: „Alle von uns sind nicht naiv. Wir wissen, dass Assad nicht nächste Woche vor Gericht stehen wird.“

Er hofft jedoch auf ein starkes politisches Signal aus Deutschland, das jetzt das wichtigste Land in der EU sei, und setzt zugleich darauf, dass andere Länder sich einem juristischen Vorgehen gegen den syrischen Machthaber Baschar al-Assad anschließen werden.

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