Wuppertaler Salafisten vor Gericht: Die „Schariapolizei“ schweigt

2014 patroullierten Salafisten durch Wuppertal. Die Aktion endet nun vor Gericht. Sie sind wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot angeklagt.

Mann verdeckt sein Gesicht mit großer Kapuze

Die Angeklagten sind nicht sehr gesprächig Foto: dpa

WUPPERTAL afp | Vor dem Landgericht Wuppertal hat am Mittwoch das Strafverfahren um die selbsternannte Schariapolizei begonnen. Zum Prozessauftakt kündigten die sieben Angeklagten einem Gerichtssprecher zufolge an, sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Die Männer sollen am 3. September 2014 teils in orangefarbene Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah Police“ einen Rundgang durch Wuppertals Innenstadt gemacht und damit gegen das Uniformverbot verstoßen haben.

Nicht mehr angeklagt ist in dem Wuppertaler Verfahren der Salafistenprediger Sven Lau, der nach Einschätzung der Behörden als Initiator der sogenannten Schariapolizei gilt. Lau muss sich derzeit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen mutmaßlicher Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung verantworten. Dort könnte ihn eine höhere Strafe erwarten als bei einer möglichen Verurteilung wegen der Schariapolizei.

Für Verstöße gegen das Uniformierungsverbot sieht das Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe vor. Lau sowie die sieben Angeklagten im Alter zwischen 25 und 34 Jahren sollen bei dem abendlichen Rundgang vor gut Jahren vor allem junge Muslime vor Gaststätten und Spielhallen angesprochen und sie zum Verzicht auf Glücksspiel und Alkoholkonsum ermahnt haben.

Das Landgericht Wuppertal hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die selbsternannte Schariapolizei zunächst mit der Begründung abgelehnt, bei den Warnwesten habe es sich nicht um Uniformen gehandelt. Gegen den Beschluss der Strafkammer legte die Staatsanwaltschaft allerdings erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein.

Die Düsseldorfer Richter ließen das Strafverfahren per Beschluss vom vergangenen April zu, weil eine Verurteilung der Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot wahrscheinlich sei. Durch das Tragen der Westen hätten die Angeklagten ihre zustimmende Einstellung zur Geltung der islamischen Rechtsordnung Scharia und durch den Zusatz „Police“ auch den Willen zu deren Durchsetzung ausgedrückt. Für das Verfahren beraumte die Wuppertaler Strafkammer zunächst zwei weitere Verhandlungstermine am 21. und 28. November an.

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