Zusatz zum Freihandelsabkommen: Ceta hat jetzt einen Anhang

Jetzt ist er raus: Der erste Entwurf der Zusatzerklärung zum Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada liegt vor. Was steht drin?

Anti-TTIP und Anti-Ceta-DemonstrantInnen laufen über die Straße

Mitte September waren rund 200.000 Menschen in Deutschland gegen Ceta auf die Straßen gegangen Foto: ap

BERLIN taz | Der Meinungskampf um das Freihandelsabkommen Ceta geht in die nächste Runde – und die könnte erneut Gegenwind für Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel aufwirbeln. Am Donnerstag wurde der Entwurf für jene „Zusatzerklärung“ bekannt, mit der SPD-Chef Gabriel auch in seiner Partei für eine Zustimmung zu dem umstrittenen Handelsabkommen zwischen EU und Kanada wirbt.

Bei dem Ceta-Abkommen handelt es sich um ein umfängliches Vertragswerk, das den Handel zwischen Kanada und den EU-Staaten vereinfachen soll. Unter Verbraucherschutz- und Umweltorganisationen, aber auch in Teilen der Gewerkschaft und der SPD wird das Abkommen kritisch gesehen. Erst Mitte September waren rund 200.000 Menschen in Deutschland gegen Ceta auf die Straßen gegangen.

Gabriel hatte seine Partei schließlich trotz heftigen Gegenwinds davon überzeugt, Ceta zuzustimmen, und auf ein noch zu verhandelndes Zusatzabkommen mit der kanadischen Regierung verwiesen, in dem rechtliche Klarstellungen formuliert werden sollten. Dafür war er eigens nach Kanada gereist.

Der Entwurf dieser Zusatzerklärung wurde am Donnerstag von der österreichischen Kronen Zeitung veröffentlicht, nachdem er am Mittwochabend den Mitgliedsländern der Europäischen Union zugeleitet worden war. Über das fünfseitige Papier soll nun bei einem Treffen am Freitag in Bratislava beraten werden. In dem Entwurf, der als „Gemeinsame Interpretative Erklärung“ bezeichnet wird, bekennen sich EU und Kanada zu jenen Werten, die Kritikern des Abkommens bislang zu kurz kamen.

Juristisch und politisch umstritten

So betont der Entwurf an mehreren Stellen, dass vom Ceta-Abkommen nicht das Recht der Staaten auf Regulierung beeinträchtigt werden solle, etwa im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte, Lebensmittelsicherheit oder die öffentlichen Gesundheitssysteme. Auch stellt die Erklärung zum Beispiel dar, dass mit dem Abkommen kein Privatisierungszwang ausgelöst werden dürfe. Regierungen müssten die Möglichkeit haben, selbst über das Ausmaß öffentlicher Daseinsvorsorge zu entscheiden.

Juristisch und politisch umstritten ist allerdings der Wert dieser Zusatzerklärung: Kritiker fürchten, dass sie wertlos ist, weil der konkretere Ceta-Vertrag selbst stets Vorrang habe. Die EU-Kommission dagegen führt aus, die Erklärung sei rechtlich verbindlich und müsse bei der Auslegung in Streitfragen berücksichtigt werden.

Der Entwurf stellt klar: Das Abkommen darf staatliche Regulierung nicht untergraben

Ceta-kritische Organisationen wie Campact, Greenpeace oder Attac befürchten dennoch, dass die Zusatzerklärung nicht halte, was sie verspreche. Sie kritisierten den Entwurf nach dessen Veröffentlichung scharf.

Eine Greenpeace-Sprecherin sagte, der Entwurf habe „den Wert eines Reiseprospekts“. Jörg Haas von der Kampagnenorganisation Campact sagte: „Die Erklärung bestätigt unsere Skepsis auf ganzer Linie. Das Abkommen stellt etwa in keiner Weise unklare Rechtsbegriffe klar.“

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