Aus Le Monde diplomatique: Die Leibeigenen von Katar

Südasiatische Migranten schuften auf den Baustellen für die Fußball-WM 2022. Sie arbeiten unter Lebensgefahr, für einen Hungerlohn und sind rechtlos.

Mehrere Arbeiter stehen auf einer Baustelle in Katar

Hoffentlich überleben sie die Arbeit auf der WM-Baustelle Foto: reuters

Unser Konvoi fährt heimlich los, um nicht die Aufmerksamkeit der Polizei zu erregen – sie hat ein Auge auf Neugierige, die sich zu sehr für das Schicksal der ausländischen Arbeitskräfte interessieren. An der Biegung eines staubigen Wegs tauchen aus dem Dunkel Baracken auf. Mit den unverputzten Fassaden und dem überall herumliegenden Schutt sieht das „Arbeitercamp“ eher wie ein Slum aus. Hier in ar-Rayyan, der zweitgrößten Stadt des Emirats Katar, sollen 2022 im Sta­dion Ahmed bin Ali mehrere Spiele der Fußballweltmeisterschaft ausgetragen werden.

Wir sind unterwegs mit einer Delegation der internationalen Bau- und Holzarbeiter-Gewerkschaft (BHI). Im Camp werden wir von etwa einem Dutzend indischer und nepalesischer Arbeiter empfangen, die auf dieser Baustelle beschäftigt sind. In ihrer winzigen, neun Quadratmeter großen Unterkunft stehen acht Stockbetten mit schmutzigen, durchgelegenen Matratzen. „Wir haben seit vier Monaten keinen Lohn bekommen“, berichten sie. Da sie über keine weiteren Mittel verfügen und ihre Grundbedürfnisse decken müssen, verschulden sie sich zu Wucherzinsen bei den örtlichen Lebensmittelhändlern, die ebenso skrupellos sind wie ihre Arbeitgeber. Neben diesen Schulden müssen sie auch noch die Kredite zurückzahlen, die sie aufgenommen haben, um die illegale „Vermittlungsgebühr“ zu bezahlen: Die Agentur in ihrem Heimatland hat Geld verlangt, um den Kontakt zu den Arbeitgebern am Golf vermitteln. Was an dann noch übrig bleibt, schicken die Arbeiter an ihre Familien daheim.

Rajiv V. (die Vornamen wurden geändert, Anm. d. Red.) stammt aus dem indischen Bundesstaat Westbengalen und arbeitet seit 15 Monaten in Katar. Der etwa 30-jährige Zimmermann spart die Hälfte seines Monatslohns (300 Euro) für seine Ehefrau, die den gemeinsamen Sohn allein aufzieht. Nach Angaben der katarischen Regierung sollen die Arbeitsmigranten im Emirat allein im Jahr 2014 über 10,7 Milliarden Euro in ihre Heimatländer zurücküberwiesen haben. Die wenigen Freizeitangebote können sie sich ohnehin nicht leisten – oder ihnen ist der Zugang faktisch verboten: „In vielen Teilen Dohas dürfen sich Wanderarbeitskräfte nicht aufhalten, wodurch sie in ihrer Bewegungsfreiheit noch weiter eingeschränkt sind“, heißt es im neuesten Bericht des Internationalen Gewerkschaftsbunds (IGB). Diese als „Fami­lien­areale“ bezeichneten Tabuzonen seien auf den Karten, die von der katarischen Regierung verteilt werden, genau ausgewiesen.

Folgerichtig werden die Arbeiter in Randgebiete abgeschoben, die weit von ihrem Arbeitsort entfernt liegen; inklusive Bustransfer sind sie 13 Stunden am Tag auf den Beinen. Ihr Gemeinschaftsleben beschränkt sich auf sporadische Treffen der jeweiligen Exilgemeinde: „Unsere Kollegen organisieren jeweils am 18. Dezember, dem internationalen Tag der Migranten, ein großes Fest der nepalesischen Gemeinde. So können wir unter dem Deckmantel eines Kulturfestes alle Beschäftigten versammeln“, sagt Binda Pandey, Leiterin des Dachverbands der nepalesischen Gewerkschaften (Gefont) und Mitglied des Verwaltungsrats der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Wie in allen Golfstaaten – mit Ausnahme von Kuwait und Bahrain – sind in Katar Gewerkschaften verboten.

Keine Rechte, kein Pass

Die insgesamt 2 Millionen ausländischen Arbeitskräfte in Katar, die 90 Pro­zent der Bevölkerung ausmachen unterliegen dem Kafala-System, das die Arbeitnehmer unter Kuratel eines „Paten“, also ihres Arbeitgebers, stellt. Angewandt wird das Kafala-System auf der gesamten Arabischen Halbinsel, von den Vereinigten Arabischen Emiraten über Kuwait bis Saudi-Arabien.

Dieser Artikel stammt aus der aktuellen Ausgabe von Le Monde diplomatique, der großen Monatszeitung für internationale Politik. LMd gibt es jeden Monat neu gedruckt und digital sowie zum Anhören. Das komplette Inhaltsverzeichnis der neuesten Ausgabe kann man hier nachlesen: www.monde-diplomatique.de/zeitung.

In Katar baut eine riesige Arbeiterarmee an sechs von sieben Wochentagen, winters wie sommers, bei Temperaturen von bis zu 50 Grad, die Sta­dien für die Fußballweltmeisterschaft 2022. Während ihres Aufenthalts in Katar sind die ausländischen Arbeiter praktisch rechtlos: Ihr Lohn wird sehr spät oder gar nicht ausgezahlt, ihre Wohnheime sind baufällig und unhygienisch, sie dürfen ohne Zustimmung des Arbeitgebers nicht den Job wechseln, und ihr Pass wird eingezogen; um das Land verlassen zu können, benötigen sie die Erlaubnis ihres Chefs.

88 Arbeitsmigranten auf der Baustelle des Khalifa-Stadions in Doha bestätigten in einer Umfrage von Amnesty International, dass sie nicht das Recht haben, Katar zu verlassen. Sogar nach den Erdbeben im April und Mai 2015 wurden sieben Nepalesen daran gehindert, in ihr Heimatland zurückzukehren, um nach ihren Angehörigen zu sehen. Das Verbot zur Ausreise kam von der Arbeitsagentur Seven Hills, die unter anderem dem malaysischen Konzern Eversendai billiges und grenzenlos einsatzfähiges Personal für die Bauarbeiten am Khalifa-Stadion vermittelt.

Der IGB, ebenso wie Human Rights Watch und Amnesty International, verurteilen das herrschende Arbeitsrecht im Emirat als Quasileibeigenschaft. „Bis zum ersten Anpfiff bei der WM ist mit dem Tod von über 7000 Wanderarbeitskräften zu rechnen“, warnt die IGB-Generalsekretärin Sharam Burrow.

Tod durch Verdursten

Von solch alarmierenden Zahlen will die katarische Regierung nichts wissen: „Bis heute hat es keinen einzigen Todesfall in Zusammenhang mit den Infrastrukturvorhaben für die Weltmeisterschaft gegeben“, hieß es in einer offiziellen Stellungnahme vom Juni 2015. Das katarische WM-Organisa­tionskomitee hat jedoch erst jüngst zwei „natürliche Todesfälle“ durch Herzversagen eingeräumt: Ein 52-jähriger Maler aus Indien, der auf der Baustelle des Khalifa International Stadiums gearbeitet hatte, sei im Oktober 2015 an einem Herzinfarkt gestorben. Anfang 2016 sei zudem ein 55-jähriger Fahrer mit Herzproblemen, ebenfalls aus Indien, trotz intensivmedizinischer Behandlung verstorben. Die Botschaften von Indien, Bangladesch und Nepal haben im Verlauf der letzten zwei Jahre aber bereits 900 Todesfälle erfasst; bei der Hälfte davon wurden ein ­plötzlicher Herzinfarkt oder ­unbekannte Gründe als Todesursache angegeben.

Ramachandra Kuntia, Vizepräsident der BHI und ehemaliger Abgeordneter der indischen Kongresspartei, macht für diese Todesfälle die außergewöhnlich harten Arbeitsbedingungen verantwortlich: „Zahlreiche Arbeitskräfte sind in Privathaushalten beschäftigt, wo sie die Toilette nicht benutzen dürfen. Auch bei extremer Hitze trinken sie deshalb von morgens bis abends keinen Tropfen, und manche sterben an Dehydrierung. Der Arzt stellt dann einen natürlichen Tod fest, und die Familie der Toten erhält keinerlei Entschädigung.“

Als die Bilder aus den schmutzigen Arbeiterlagern öffentlich gemacht wurden, war die katarische Regierung um ihren Ruf besorgt und versprach im Mai 2014 erstmals, das Kafala-System zu reformieren. Am 27. Oktober 2015 erließ Emir Scheich Tamim bin Hamad al-Thani schließlich ein neues Gesetz, das jedoch erst am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. Der Begriff „Pate“, der inzwischen als Synonym für schlechte Behandlung steht, wurde durch den unverfänglicheren Terminus „Arbeitgeber“ ersetzt.

Künftig braucht ein Arbeitnehmer keine Genehmigung des Arbeitgebers mehr, wenn er das Land verlassen will – besonders diese Regelung hatte in westlichen Medien für Aufregung gesorgt. Ein Ausreiseantrag soll künftig als angenommen gelten, wenn der Chef nicht innerhalb von drei Tagen sein Veto einlegt. „Die Einspruchsmöglichkeiten werden zwar etwas verstärkt“, meint ein in Doha ansässiger europäischer Wirtschaftsanwalt. „Bei einem derart einseitig an den Interessen der Arbeitgeber ausgerichteten Arbeitsrecht wird die Ausbeutung aber so bald nicht aufhören.“

Ohne Bankkonto keine Überweisung

Nach dem Vorbild der Vereinigten Arabischen Emirate sieht die Reform auch ein System vor, das den Arbeitnehmern gewisse Garantien bietet, damit in Zukunft alle ihren Lohn auch tatsächlich erhalten. Jede im Arbeitsvertrag genannte Summe muss durch eine Überweisung belegt werden. „Dank dieser Maßnahme werden die Beschäftigten der in Katar ansässigen Unternehmen ihren Lohn per elektronischer Überweisung innerhalb von maximal sieben Tagen erhalten“, erklärte das Presseamt der Regierung. Das Problem: Nur sehr wenige Arbeitsmigranten besitzen überhaupt ein Bankkonto; nach Schätzungen von NGOs und Gewerkschaften etwa ein Fünftel.

Die Zentralbank von Katar hat den Banken zwar Anweisung gegeben, Konten für die ausländischen Arbeitskräfte zu eröffnen. Aber die Banken haben es damit offenbar nicht eilig: „Sie wollen keine Horden von Arbeitern in ihren Filialen haben und stellen lieber mobile Geldautomaten auf“, sagt der Wirtschaftsanwalt. Die mittellosen „Horden“ sollen in ihren Behelfslagern bleiben, fern von den luxuriösen Bankhäusern Dohas, in denen Katarer und reiche Ausländer verkehren.

Ein weiterer zarter Versuch ist die Reform der Unbedenklichkeitsbescheinigung (Non Objection Certificate, NOC), die laut Regierung eine ­„größere Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer“ garantieren soll. Wenn ein „Pate“ bislang die Unterschrift unter dieses Dokument verweigerte, welches dem ausländischen Arbeitnehmer „beispielhaftes“ Verhalten attestiert, dann musste der Betreffende das Land für mindestens zwei Jahre verlassen, bevor er wieder dort arbeiten durfte. Der kleine Fortschritt: Wer das Ende seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erreicht hat, braucht diese Bescheinigung künftig nicht mehr vorzulegen, wenn er weiterhin in Katar bleiben will.

Dasselbe gilt für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, die den Arbeitgeber wechseln möchten; sie müssen jedoch weiterhin nachweisen, dass sie bereits seit fünf Jahren für ein Unternehmen tätig sind.

Am 1. November 2015 eröffneten Katars Premierminister Abdullah bin Nasser bin Khalifa al-Thani und Arbeitsminister Abdullah al-Khulaifi feierlich die erste „Stadt der Arbeit“: eine Wohnsiedlung, in der 70 000 Arbeitsmigranten zu angemessenen Bedingungen untergebracht werden sollen. Eine Woche nach der offiziellen Einweihung treffen wir Jassim al-Thani, den Pressesprecher der Regierung, zu einem persönlichen Besichtigungstermin. Der junge Mann aus der Königsfamilie trägt eine elegante Dischdascha und fährt seinen SUV mit weichen Ledersitzen selbst. Vor der bewachten Einfahrt zur „Stadt der Arbeit“ treffen wir Zoher D., der uns herumführen soll. Der libanesische Ingenieur war selbst am Bau der Anlage beteiligt.

Die Arbeiterstadt der Zukunft

Die Siedlung, die noch zu drei Vierteln leer steht, ist in einen Wohnbereich und einen Freizeit- und Konsum­bereich unterteilt und ringsum von hohen Mauern umschlossen. Von zwei Polizeiposten aus patrouillieren regelmäßig Ordnungskräfte bis in den letzten Winkel der Siedlung. In jedem Gebäude sitzt ein Wachmann in einem Überwachungsraum mit vier Bildschirmen, die mit Kameras in den blitzblanken Gemeinschaftsräumen verbunden sind. In den 24 Quadratmeter großen Zimmern sollen je vier Menschen leben. Alles scheint perfekt in dieser Arbeiterstadt der Zukunft. Auch das Einkaufszentrum mit 200 Geschäften steht kurz vor der Eröffnung.

Bis Ende 2017 sollen sechs weitere Wohnkomplexe errichtet werden und insgesamt 379 000 Menschen aufnehmen. Das ist nicht viel: Hunderttausende leben in engen und schmutzigen Baracken – und bis zur WM sollen weitere 500 000 Arbeitsmigranten nach Katar kommen.

Der philippinische Gewerkschafter Ambet Yuson, Generalsekretär der BHI, bestätigt, es habe bei der Unterbringung der ausländischen Arbeiter „Verbesserungen“ gegeben. Doch in Bezug auf Gesamtwirkung der Reform bleibt er skeptisch: „Das dritte Jahr in Folge schicken wir jetzt eine Delegation nach Katar, und im Grunde hat sich die Situation der Arbeitsmigranten kaum verändert.“

In einem schattigen Hof hängt bunte Wäsche über einer Leine

Nur selten sehen Unterkünfte von Arbeitsmigranten so angenehm aus Foto: reuters

Diese Einschätzung bestätigen auch die etwa 30 indischen Arbeiter, die zu einem Seminar der BHI ins Hinterzimmer eines Restaurants in Doha gekommen sind. Die Inder bilden mit 650 000 Arbeitskräften die größte Exilgemeinde in Katar, gefolgt von den Nepalesen (500 000) und Philippinern (250 000). Hat die Regierung ihr Versprechen gehalten, den Missbrauch des Kafala-Systems zu beenden? Skeptisches Gemurmel bei den Zuhörern. Nur acht der anwesenden Arbeiter sind im Besitz ihres Reisepasses. Die Pässe der anderen wurden von ihren Arbeitgebern einbehalten.

Ein Arbeiter erhebt sich und zeigt sein Ingenieurdiplom: „Bei der Agentur in Indien, die mich angeworben hat, habe ich einen Vertrag als Elek­triker unterschrieben. Aber als ich hier ankam, hieß es: ‚Du musst als Klempner arbeiten‘, für einen Lohn von 900 Ri­yal – das ist die Hälfte dessen, was mir zugesichert wurde.“ Der monatliche Durchschnittsverdienst der anwesenden Arbeiter liegt bei 1115 Katar-Riyal (circa 275 Euro), inklusive Wohngeld. Das steht in keinem Verhältnis zum Durchschnittseinkommen der rund 250 000 katarischen Staatsbürger, das auf monatlich 10 800 Euro geschätzt wird.

Tödliche Unfälle auf Baustellen

Die gezahlten Löhne wirken noch lächerlicher, wenn man die Gefahren der Arbeit berücksichtigt: „Gestern hat sich ein Kollege auf der Baustelle hinter dem Hotel Mercure den Arm abgeschnitten“, berichtet ein Arbeiter aus Sri Lanka. Ein anderer zeigt seine Wade, die vor einem halben Jahr von einer Maschine aufgeschlitzt wurde. Stürze oder Verletzungen durch Gegenstände oder Fahrzeuge: Nach einem offiziellen katarischen Bericht von 2012, also vor Baubeginn für die WM, sind 22,8 Prozent der Todesfälle unter Arbeitsmigranten auf „äußere Ursachen“ zurückzuführen, vor allem auf Unfälle auf Baustellen.

Die kämpferisch gesinnten Inder kritisieren das Kafala-System, verweisen aber auch auf die Verantwortung ihrer Unternehmen, zumeist westliche Konzerne, die sich oft noch unbarmherziger zeigen als das katarische Gesetz. Einer von ihnen berichtet, dass die Baufirma Qatari Diar Vinci Corporation (QDVC), ein Tochterunternehmen des französischen Vinci-Konzerns, die Pässe ihrer Beschäftigten einkassiert hat und sie erst ein halbes Jahr später auf starken Druck hin zurückgab. Dabei war die Einbehaltung der Pässe nach katarischem Gesetz zu diesem Zeitpunkt bereits verboten.

Im März 2015 reichte die französische Nichtregierungsorganisation Sherpa eine Klage gegen QDVC ein; wegen „Zwangsarbeit“ und „Versklavung“. „Das Kafala-System schränkt die Bewegungsfreiheit der Arbeiter ein, aber manche Unternehmen halten noch nicht einmal die Mindestvorschriften ein“, erklärt die Sherpa-Anwältin Marie-Laure Ghislain. „Vinci hätte sicherstellen müssen, dass alle seine Beschäftigten, auch diejenigen, die bei Subunternehmern angestellt sind, über die gleichen Rechte verfügen, die auch im katarischen Gesetz garantiert sind.“

Im März 2015 reichte die französische Nichtregierungsorganisation Sherpa eine Klage gegen QDVC ein; wegen „Zwangsarbeit“ und „Versklavung“.

Seit der Klageeinreichung hat sich Vinci bereit erklärt, die Wohnbedingungen eines Teils seiner Beschäftigten in Katar zu verbessern. Von den 3200 Arbeitern bei QDVC sollen mittlerweile mindestens 2000 in Zimmern mit höchstens vier Betten wohnen, wie es das katarische Gesetz vorschreibt. Die 4500 Beschäftigten der Subunternehmen hausen nach Angaben von Sherpa jedoch weiterhin in miserablen Unterkünften. Zudem soll künftig keiner der 7700 Arbeitskräfte bei QDVC mehr als 60 Stunden pro Woche arbeiten – die gesetzlich vorgeschriebene Höchststundenzahl. Allerdings hatte dies Maßnahme eine Gehaltssenkung von 10 Prozent zur Folge.

Privilegierte Ausländer

Das Kafala-System ist nicht für alle ausländischen Arbeitskräfte gleich bedrohlich. Leitende Angestellte multinationaler Konzerne, Unternehmer, Anwälte oder Verwaltungsfachleute aus anderen Ländern bilden eine kleine privilegierte Schicht, die von ihren Arbeitgebern nichts zu befürchten hat.

Der Finanzmanager Andrew M. zum Beispiel würde seinen Posten in Katar für nichts in der Welt eintauschen. Der joviale Brite lebt und arbeitet seit sieben Jahren in Doha. Er empfängt uns in Bermuda-Shorts und Sandalen im Wohnzimmer seiner Villa in West Bay Lagoon, einer Gated Community, in der wohlhabende Ausländer und einige Katarer wohnen. An den Garten des Hauses schließt sich ein weitläufiger Park an, ein Spielparadies für die Kinder. Ein paar Schritte weiter erstreckt sich ein feiner Sandstrand mit Palmen und einer herrlichen Sicht auf die Bucht von Doha.

Drei Männer mit Bauarbeiterhelmen stehen auf einer leeren Baustelle

Privilegierte Ausländer haben wenig Sorgen Foto: reuters

„Das ist der beste Wohnkomplex in ganz Katar“, erläutert unser Gastgeber lächelnd. „Diese Villa kostet 7500 Euro Miete im Monat, sie ist 500 Quadratmeter groß, dazu kommen Garten und Schwimmbad. Für die Katarer ist das ein bisschen klein, die wohnen lieber großzügiger, auf 1000 oder 2000 Quadratmetern.“ Bei einem Monatsgehalt von 30 000 Euro hat der gewandte 50-Jährige ausgesorgt.

Wie erlebt er das Kafala-System? „Ich habe das Glück, ein Visum zur Mehrfachausreise zu besitzen, damit kann ich das Land verlassen, wann immer ich will, ohne meinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen zu müssen.“ Dieses Privileg genießen nur ein paar tausend Ausländer, meist aus dem Westen. Sie stehen unter Schutz der großen Konzerne, bei denen sie angestellt sind. Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für sie eine reine Formsache.

Schutz durch Kafala

Teilweise sind aber auch wohlhabende Ausländer von der Willkür des Kafala-Systems betroffen – vor allem wenn sie allein und ohne Unterstützung einem allmächtigen „Paten“ gegenüberstehen: Said F. verdient als Ingenieur beim katarischen Bauunternehmer Midmac 7400 Euro im Monat, ein gutes Gehalt. Doch der 40-jährige Libanese lässt kein gutes Haar an dem „unmenschlichen“ Kafala-System: „Ich erwarte keine großen Veränderungen. Reform hin oder her, meine Bewegungsfreiheit bleibt eingeschränkt.“ Auch wenn er nach dem neuen Gesetz keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr bräuchte, da er bereits seit über zehn Jahren in Katar arbeitet, ist der Ingenieur sicher, dass seine Vorgesetzten ihn niemals gehen lassen würden. Ein anderer Fall ist der ehemalige Profifußballer Zahir Belounis aus Frankreich, der fast anderthalb Jahre in Doha festsaß, weil er einem Transfer an einen anderen Club widersprochen hatte.

Ahmed al-Rayes, Generaldirektor eines Familienunternehmens, verteidigt das Kafala-System mit großer Verve. Er steht an der Spitze eines Konglomerats von 37 Firmen mit 1900 Beschäftigten im Wäscherei-, Transport- und Logistikbereich und ist einer der wenigen katarischen Arbeitgeber, der sich traut, seinen Standpunkt offen darzulegen: „Die Kafala abzuschaffen wäre gefährlich. Manche ausländischen Arbeiter könnten Lust bekommen, mich zu töten. Die Morde an Katarern und die Diebstähle würden sprunghaft ansteigen. Vergessen Sie nicht, dass die Ausländer mehr als 90 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Kaum ein Katarer will das Kafala-System wirklich abschaffen oder reformieren. Nicht weil sie sich als Sklavenhalter verstehen, sondern weil sie vorsichtig sind.“ Kein Wunder, dass al-Rayes die Zulassung von Gewerkschaften vehement ablehnt: „Wenn ein Angestellter ein Problem mit seinem Arbeitgeber hat, dann kann er beim Gericht Klage erheben.“

In einem Land, in dem man für jede Kritik am Emir im Gefängnis landen kann, ist es schwer, die wahre Meinung der Bürger zu erfahren. Selbst einfache Aussagen, die kein negatives Urteil enthalten und in offiziellem Zusammenhang fallen, können den Sprecher hinter Gitter bringen. Erst im März 2016 wurde ein katarischer Beamter verhaftet, weil er mit einer ILO-Delegation „zu viel geredet“ hatte.

„Unser Gesetzgebungsprozess berücksichtigt alle unterschiedlichen Standpunkte“, heißt es in einer Erklärung des Regierungssprechers. „Die Reform des Kafala-Systems wurde im Ministerrat vorgestellt und am 28. Juni 2015 der Beratenden Versammlung (Madschlis al-Schura) zur Stellungnahme vorgelegt.“ Der Emir trifft die Entscheidung als oberste Instanz – und muss er berücksichtigen, dass die Arbeitgeberseite jede Reform einhellig ablehnt. Gewichtige Unterstützung erhält sie von der Madschlis al-Schura, die sogar vorschlug, das Kafala-System noch zu verschärfen. Nach Meinung der Versammlung sollten Arbeitsmigranten, die ihren Arbeitgebern „Schwierigkeiten machen“ oder versuchen, das Unternehmen vor Ablauf ihres Vertrags zu verlassen, dazu gezwungen werden, mindestens das Doppelte der ursprünglichen Vertragslaufzeit für ihre „Paten“ zu arbeiten, bevor sie den Arbeitgeber wechseln dürften.

Gute Absichten vorgetäuscht

Im November 2015 beschloss der ILO-Verwaltungsrat, eine „hochrangige Delegation“ nach Katar zu schicken, um den Druck auf die Regierung zu erhöhen. Dieser Beschluss fiel, nachdem der IGB eine Klage wegen Zwangsarbeit eingereicht hatte. Es ist das erste Mal seit 2001, dass sich der Verwaltungsrat der ILO mehrheitlich zur Entsendung einer Kontrollmis­sion in ein Land entscheidet, das unter Verdacht steht, interna­tio­nale Arbeitsstandards zu missachten. „Die ILO hat sich nicht irreführen lassen vom Manöver der katarischen Regierung, ein paar Tage vor der Abstimmung eine Minireform zu verabschieden, um gute Absichten vorzutäuschen und gleichzeitig die rückschrittlichsten Prinzipien des Kafala-Systems beizubehalten“, erläutert Bernard Thibault, ehemaliger Generalsekretär der französischen Gewerkschaft CGT und Mitglied im ILO-Verwaltungsrat.

Vom 1. bis 5. März 2016 wurde eine „Drei-Parteien-Delegation“ der ILO mit Vertretern der drei Gruppen im Verwaltungsrat (Staaten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer) von den höchsten Amtsträgern Katars empfangen, jedoch nicht vom Emir selbst. Nur drei Tage bevor die Delegation die Baustelle der neuen Metro in Doha besuchte, war Jua­nito Pardillo, ein philippinischer Arbeiter der Firma Qatar Rail, auf einer Tunnelbaustelle gestorben.

„Der Bericht der Delegation belegte – falls es dafür noch eines Beweises bedurft hätte –, dass die sogenannte Reform die Situation der Beschäftigten nicht verbessert hat“, sagt Thibault. „Die Vermittlungsgebühr wird immer noch von den Arbeitsmigranten selbst bezahlt, und die Verträge, die sie in ihrem Heimatland unterschreiben, haben nichts mit ihren tatsächlichen Jobs in Katar zu tun. Die Aufsichtsbehörde hat zwar mehr Mittel zur Verfügung, aber die 365 Arbeitsinspektoren, die für 2 Millionen Arbeitnehmer zuständig sind, verfügen lediglich über zehn Übersetzer – dabei spricht die überwiegende Mehrheit der Ausländer kein Arabisch.“

Die Macht der ILO hat natürlich Grenzen; ihre Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht bindend, und keine Regierung kann dazu gezwungen werden, die Arbeits- und Sozialstandards der ILO umzusetzen. Es gibt jedoch nur wenige Regierungen, denen die Meinung dieser UN-Sonderorganisation völlig gleichgültig ist. Katar ist da keine Ausnahme: Das Emirat entsandte 20 Regierungsvertreter zur Sitzung des ILO-Verwaltungsrats am 17. März, um möglichst viele seiner Mitglieder davon zu überzeugen, dass das Verfahren gegen Katar einzustellen sei. Schließlich kam der Golfstaat mit einer Fristverlängerung um ein Jahr davon, um das Gesetzesvorhaben zum Schutz der Arbeitsmigranten endlich umzusetzen.

Am 22. April 2016 verkündete der neue Fifa-Präsident Gianni Infantino die Einrichtung eines „Aufsichtsgremiums zur Kontrolle der Behörden vor Ort, um ordnungsgemäße Arbeitsbedingungen auf den Baustellen für die WM-Stadien sicherzustellen“. Ob dieser Vorstoß und die Androhung einer Untersuchungskommission ausreichen werden, um die Arbeitsbedingungen in Katar zu verbessern, ist jedoch fraglich. Denn das Emirat ist nicht nur unermesslich reich, es besitzt auch mächtige westliche Verbündete, die auf fossile Treibstoffe angewiesen sind und für lukrative Vertragsabschlüsse zu vielem bereit sind.

Aus dem Französischen von Sabine Jainski

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ist ein unabhängiger, investigativer Sportjournalist. Er veröffentlichte u.a. ein Enthüllungsbuch über Frankreichs einzige tägliche Sportzeitung L'Equipe: „La face cachée de L'Equipe“, Paris (Danger public) 2008.

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