Japanische Künstlerin verurteilt: Kämpferin für die Vagina

Megumi Igarashi macht „Vagina-Kunst“, aber in Japan ist die Zurschaustellung von Genitalien verboten. Die Künstlerin muss nun eine Strafe zahlen.

Megumi Igarashi im Porträt

Jetzt vermutlich weniger gut gelaunt: Megumi Igarashi Foto: reuters

BERLIN taz | Auf einem grünen Hügel thront eine Kapelle. Blühende Büsche umrahmen die Szenerie. In der Mitte aber ist der Rasen aufgerissen. Die braune Erde legt sich in Falten. Erst auf den zweiten Blick ist zu erkennen, dass unter den kleinen Figürchen in blauen Schuluniformen ein Abdruck der Scheide der Künstlerin liegt, die dieses Diorama geschaffen hat.

„The Art of Vagina“ nennt die Japanerin Megumi Igarashi ihre Kunst – und stößt damit an die Grenze der Offenheit der japanischen Gesellschaft. Die Zurschaustellung von Genitalien ist in Japan verboten. Das Tokioter Bezirksgericht hat Igarashi am Montag zu einer Geldstrafe von 400.000 Yen, umgerechnet knapp 3.300 Euro, verurteilt.

Die 44-Jährige will in Berufung gehen. Ihre Kunst ist eine Kritik an einer Gesellschaft, in der die Pornoindustrie trotz der strikten Zensurgesetze boomt, in der sie aber in Fernsehshows nicht das Wort Manko, japanisch für Muschi, sagen dürfe. „Ich war überrascht darüber, wie aufgebracht die Menschen sind, wenn sie meine Arbeit sehen“, schreibt sie auf ihrer Homepage.

Sie will, dass die Japaner zwangloser mit Vaginas umgehen und sie zu einem Stück Popkultur machen. Dafür hat Igarashi, die sich selbst Rokudenashiko, übersetzt böses Mädchen, nennt, eine Mangafigur kreiert: ein tropfenförmiges kleines Wesen, dessen Gesicht von wallenden pink Schamlippen umgeben ist. Die sieht niedlich aus, nicht anstößig.

Mit der Vagina-Kunst hat die Japanerin angefangen, weil sie selbst nie Bilder vom Intimbereich anderer Frauen gesehen hatte. „Ich wusste nicht, wie eine Vagina aussehen sollte, und dachte, meine wäre abnormal.“

Heute gibt die 44-Jährige Kurse für Frauen, die ihren eigenen Muschi-Abdruck verzieren wollen. Und sie entwarf vor zwei Jahren ein knallgelbes Kajak, dessen Sitzluke ihre ganz persönliche Form hatte. Den Bauplan verschickte sie als Datensatz für den 3-D-Drucker an Unterstützer – und wurde daraufhin festgenommen. Nun sprach sie die Richterin wegen der Verbreitung „obszönen Materials“ schuldig. Die Künstlerin will das nicht akzeptieren. Zum Gerichtstermin kam sie mit einem Spruchband. Die Aufschrift: „Ein Körperteil ist nicht schuldig.“

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