Endlagerkosten in Deutschland: Atomkonzerne verzögern weiter

Die Finanzkommission ist sich einig über einen Risikoaufschlag. Doch die Betreiber wollen immer noch nicht zahlen.

Männer mit Helmen stehen vor Attommüllfässern

Und nun, wohin damit? Und wer zahlt? Atommüll im Zwischenlager im Akw Philippsburg Foto: dpa

BERLIN taz | Bei der Frage, wie die Finanzierung des deutschen Atommüll-Endlagers sichergestellt werden kann, gibt es weiter keine Lösung. Die Expertenkommission, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums nach einer Lösung sucht, konnte sich mit den AKW-Betreibern nicht einigen.

Statt, wie zuvor angekündigt, die Arbeit am Mittwoch zu beenden, wird sie sich am 27. April ein weiteres Mal treffen, sagte der Kovorsitzende Jürgen Trittin (Grüne). Er setzt darauf, dass die Energiekonzerne am Ende nachgeben. „Es ist im Interesse der Unternehmen, dass es eine Einigung gibt“, sagte er der taz. „Alles andere wäre für sie noch teurer.“

Intern ist sich die Kommission nach Angaben aus Teilnehmerkreisen weitgehend einig, dass die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung von den Unternehmen auf den Staat übergehen soll. Im Gegenzug sollen die Unternehmen die dafür gebildeten Rückstellungen von gut 17 Milliarden Euro an einen staatlichen Fonds übertragen. Für das Risiko von steigenden Kosten und sinkenden Zinserträgen sollen die Konzerne zudem einen Risikoaufschlag bezahlen.

Zu dessen Höhe gibt es in der Kommission noch keinen gemeinsamen Nenner, ein Kompromiss dürfte in der Größenordnung von 30 bis 70 Prozent liegen. So viel wollen die Konzerne nach taz-Informationen aber nicht bezahlen. Faktisch bieten sie nur gut 10 Prozent an. Zudem wollen sie mehrere Klagen gegen den Staat zurückziehen – allerdings nicht ihre Schadenersatzforderungen wegen des Atomausstiegs.

Die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt kritisierte die Verhandlungen. „Kommission und Wirtschaftsministerium dürfen sich von den AKW-Betreibern nicht länger auf der Nase herumtanzen lassen“, sagte Sprecher Armin Simon. Stattdessen sollten sie an der Haftung der Atomkonzerne festhalten und verhindern, dass die Haftungsmasse durch Aufspaltung verkleinert wird.

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