Gefängnisleiter zahlt die Strafe: Umwelt-Aktivistin bleibt Knast erspart

Kletter-Aktivistin Cécile Lecomte wollte 20 Euro Bußgeld wegen einer Anti-Atom-Aktion nicht zahlen. Also sollte sie ins Gefängnis. Doch der JVA-Leiter sprang ein.

Die Kletter-Aktivistin Cécile Lecomte ist auch als „Eichhörnchen“ bekannt Foto: Bernd Thissen/dpa

GÖTTINGEN taz | Wenn irgendwo in Deutschland gegen Atomkraftwerke oder Atomtransporte, Kohletagebau oder Mammutprojekte wie „Stuttgart 21“ demonstriert wird, ist Cécile Lecomte meist mit dabei. Oft seilt sich die auch als „Eichhörnchen“ bekannte Umweltaktivistin dann von Bäumen oder Brücken ab, um Fuhren mit radioaktiver Ladung zu blockieren.

Fast ebenso häufig wird sie dabei in Polizeigewahrsam oder festgenommen und muss sich in der Folge vor Gerichten verantworten. Lecomte verteidigt sich dort selbst und nutzt den Verhandlungssaal als Forum: Kriminell seien diejenigen, die AKWs errichteten und nicht die, die dagegen demonstrierten, ist eines ihrer Mantras.

Schon gar nicht sieht die 35-Jährige ein, gegen sie verhängte Bußgelder zu bezahlen. Lieber, sagt sie, gehe sie ins Gefängnis.

Ende Mai 2012 demonstrierten Lecomte und andere Umweltschützer in Münster gegen ein Schiff, das einen Dampferzeuger aus dem abgeschalteten Atomkraftwerk Obrigheim über den Dortmund-Ems-Kanal ins Zwischenlager Lubmin transportierte.

Von einer Kanalbrücke abgeseilt

Die frühere französische Jugendmeisterin im Sportklettern, die seit vielen Jahren in Lüneburg lebt, und ein weiterer Aktivist seilten sich von einer Kanalbrücke ab. Das Transportschiff konnte nicht weiterfahren und musste die Nacht über in Münster bleiben.

Ein Spezialkommando der Polizei beendete schließlich die Blockade. Lecomte wurde für einen Tag inhaftiert. Wegen „Fehlbenutzung einer Schifffahrtsanlage“ verurteilte das Dortmunder Schifffahrtsgericht sie zu einem Bußgeld von 20 Euro. Weil sie auch diese nicht zahlen wollte, wurde Erzwingungshaft gegen Lecomte verhängt.

Gestern sollte sie diese in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hildesheim antreten. Vor Ort wurde ihr jedoch mitgeteilt, das Bußgeld sei inzwischen beglichen worden – angeblich von der für Hildesheim mit zuständigen JVA Vechta. Eine Sprecherin der Anstalt stellte auf taz-Anfrage klar, dass die 20 Euro vom Gefängnischef persönlich bezahlt wurden – und zwar als Spende, nicht etwa aus Haushaltsmitteln. Der Anstaltsleiter sei der Ansicht gewesen, „dass dies für alle Beteiligten die beste Lösung ist“.

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