UN-Friedensmissionen: Schärfer gegen sexuelle Übergriffe

Der Sicherheitsrat beschließt ein Maßnahmenpaket von Generalsekretär Ban Ki Moon. Es gebe einen „besorgniserregenden Anstieg“ der Vorwürfe.

Bewaffnete UN-Blauhelme hinter Stacheldraht

Angehörige der UN-Friedensmission im Kongo im Dezember 2007. Foto: reuters

GENF taz | Der UNO-Sicherheitsrat hat in der Nacht zum Samstag auf Vorschlag von Generalsekretär Ban Ki Moon verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt durch Mitglieder von UNO-Friedensmissionen gegen Zivilisten in ihren jeweiligen Stationierungsländern beschlossen. Insbesondere afrikanische Entsendestaaten von Soldaten, Polizisten und Zivilangestellten für UNO-Missionen, aber auch Deutschland und Kanada tun laut einem zuvor veröffentlichten Bericht des Generalsekretärs bislang viel zu wenig, um derartigen Verbrechen vorzubeugen, entsprechende Vorwürfe aufzuklären und überführte Täter zu bestrafen.

Laut der mit 14 Ja-Stimmen bei Enthaltung Ägyptens beschlossenen Resolution 2272 des Sicherheitsrates kann der Generalsekretär künftig Einheiten aus UNO-Missionen abziehen und in den Entsendestaat zurückschicken, wenn „glaubwürdige Beweise vorliegen für weitverbreitete oder systematische sexuelle Ausbeutung oder Mißbrauch durch Mitglieder dieser Einheiten“. Bislang konnten nur die Entsendestaaten ihr beschuldigtes Personal selber aus den UNO-Missionen abziehen.

Sollte der Entsendestaat kein Verfahren gegen das beschuldigte Personal einleiten, überführte Täter nicht bestrafen oder die UNO nicht über solche eigenen Maßnahmen informieren, soll der Generalsekretär künftig sämtliche Soldaten, Polizisten oder Zivililangestellte dieses Staat aus einer UNO-Mission abziehen.

Nationale Untersuchungsverfahren müssen künftig innerhalb von fünf bis maximal zehn Tagen eingeleitetet werden , nachdem Vorwürfe wegen sexueller Ausbeutung und Mißbrauch aktenkundig wurden, und in drei bis spätestens sechs Monaten abgeschlossen werden. Weitere Maßnahmen zielen auf eine Verbesserung des Beschwerdeverfahrens, um Opfer und Zeugen zu Aussagen zu ermutigen und sie vor Einschüchterung und Repressalien durch die mutmaßlichen Täter zu schützen.

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