Ausbildungen und Arbeit für Flüchtlinge: Nahles fordert 450 Millionen Euro

Die Bundesarbeitsministerin will mehr Geld für die Beschäftigung von Flüchtlingen etwa in Ein-Euro-Jobs. Die Verhandlungen mit dem Finanzministerium laufen.

Bundesarbeitsministerin Nahles stellt das Prinzip der Leistungskürzungen JournalistInnen bei einer Pressekonferenz vor

Wenn Flüchtlinge die Beschäftigungsangebote nicht annehmen, sollen sie sanktioniert werden, sagt Nahles. Foto: dpa

BERLIN epd | Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) fordert einem Medienbericht zufolge kurzfristig rund eine halbe Milliarde Euro mehr im Jahr für die Integration von Flüchtlingen. Aus dem laufenden Haushalt für Arbeitsmarktpolitik könne sie die zusätzlichen Aufgaben nicht bewältigen, sagte Nahles den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wir können das Geld nicht bei den Langzeitarbeitslosen wegnehmen“, erklärte sie: „Sonst entsteht ein Verdrängungswettbewerb, der Ängste schürt, statt sie abzubauen.“

Allein für die Schaffung von 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge benötige sie 450 Millionen Euro jährlich, sagte die Ministerin. Dabei handelt es sich um zusätzliche Beschäftigungen für Arbeitslose etwa in Ein-Euro-Jobs, die bisher nur Hartz-IV-Empfängern angeboten werden. Mehr Geld werde aber auch für andere Maßnahmen wie ausbildungsbegleitende Hilfen gebraucht, betonte Nahles: „Bisher sitzen die Menschen manchmal zwölf Monate herum, ohne etwas tun zu können. Das löst auf allen Seiten Spannungen aus.“

Hier müsse man so früh wie möglich ansetzen, das gehe aber nur mit Unterstützung des Finanzministers, sagte die SPD-Politikerin. Die Verhandlungen darüber mit dem Finanzministerium liefen bereits. Nahles fügte hinzu: „Zum Nulltarif können wir die Flüchtlinge nicht integrieren.“

Die Ministerin rechnet nach eigenen Worten damit, dass wegen der ankommenden Flüchtlinge die Zahl der Hartz-IV-Empfänger in diesem Jahr um 270.000 Menschen steigt – davon seien rund 200.000 erwerbsfähig. Nahles bekräftigte ihren Plan, in einem Integrationsfördergesetz auch Leistungskürzungen für solche Flüchtlinge festzuschreiben, die vereinbarte Angebote nicht wahrnehmen.

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