Auschwitz-Prozess in Detmold: Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen

In Detmold steht ein ehemaliger SS-Wachmann des KZ Auschwitz vor Gericht. Der Angeklagte streitet eine Beteiligung an Mord ab.

Schienen führen zu einem Tor, das durch einen Gebäudekomplex führt.

Torgebäude des ehemaligen KZ Auschwitz-Birkenau. Foto: dpa

DETMOLD taz | „Ich freue mich, dass ein solcher Prozess stattfindet. Es ist noch nicht zu spät.“ Justin Sonder (90) ist einer der Nebenkläger im Verfahren gegen Reinhold Henning, das am Donnerstag in Detmold beginnt. Der in Chemnitz gebürtige deutsche Jude Sonder hat Auschwitz überlebt. 1943, da war Sonder 17 Jahre alt, deportierten die Nazis ihn in das Konzentrations- und Vernichtungslager, wo er eineinhalb Jahre lang bis zur Befreiung als Arbeitssklave schuften musste. Er überstand 17 Selektionen.

Einen Tag vor Beginn des Detmolder Auschwitz-Prozesses stellten sich drei der Nebenkläger, ihre beiden Anwälte und Christoph Heubner vom Internationalen Auschwitz-Komitee der Presse. Die Nebenkläger Erna de Vries, Leon Schwarzbaum und Justin Sonder berichteten über die Qualen und von ihrem Überleben.

Alle drei eint sie, dass sie trotz ihres hohen Alters vor Schulklassen über ihr Leben berichten. Sie wollen auch im Verfahren in Detmold Zeugnis ablegen. Insgesamt sind rund 40 Nebenkläger zu dem Verfahren zugelassen.

Reinhold Hanning ist vor dem Landgericht der Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen angeklagt. Dem heute 94-jährigen Rentner aus dem westfälischen Lage wirft die Staatsanwaltschaft keinen individuellen Mord vor. Als Angehöriger des SS-Totenkopfsturmbanns Auschwitz habe er vielmehr dafür gesorgt, dass die Mordmaschine Auschwitz reibungslos funktionierte. Hanning war einer von mehreren Tausend Mitgliedern dieser Wachmannschaft. Bis heute sind nur wenige Dutzend dieser Männer für ihre Taten von deutschen Gerichten verurteilt worden.

Der Angeklagte streitet Mord ab

Jahrzehntelang kamen mutmaßliche Täter aus NS-Vernichtungslagern in der Bundesrepublik straffrei davon, wenn ihnen kein individueller Mord nachgewiesen werden konnte. „Eines der jämmerlichsten Kapitel in der deutschen Nachkriegsgeschichte“, nannte Rechtsanwalt Heubner „dieses Versäumnis der deutschen Justiz“.

Erst die jüngsten Verfahren gegen John Demjanjuk und Oskar Gröning markierten einen Bruch mit dieser langmütigen Tradition. In beiden Fällen urteilten die Richter, dass schon die Tätigkeit in einem solchen Lager den Tatbestand der Beihilfe zum Mord erfüllt.

Deshalb geriet Hanning ins Visier der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für NS-Verbrechen in Dortmund. Deshalb schrieb Andreas Brendel die Anklage. Deshalb steht Hanning jetzt vor Gericht.

Von Januar 1943 bis zum Juni 1944, so steht es in der Anklage, tat der Angeklagte in Auschwitz Dienst, anschließend arbeitete er im KZ Sachsenhausen. Er selbst hat in Vernehmungen seinen Einsatz zugegeben. An einem Mord allerdings will er nicht beteiligt gewesen sein. Sein Strafregister ist bis heute blütenweiß.

Der gesamte Komplex Auschwitz kommt zur Anklage

Die Anklage verweist darauf, dass die Mitglieder der SS-Totenkopfverbände wie Hanning nicht nur von Türmen aus das Lager bewachten und Fliehende erschossen. Die Männer seien auch bei den Selektionen an der Rampe eingesetzt worden, bei denen Ärzte die nach oft tagelanger Fahrt in Viehwagen geschwächten Juden in „Arbeitsfähige“ und „nicht Arbeitsfähige“ selektierten.

Darüber hinaus verweist die Anklage auch auf regelmäßige Erschießungen von Häftlingen im Stammlager Auschwitz I und auf die unerträglichen Lebensbedingungen in dem gesamten Lagerkomplex, wo die Menschen, wenn sie nicht bei einer der zahllosen Selektionen unter den „Arbeitsfähigen“ in die Gaskammer geschickt wurden, an Hunger und Krankheiten starben.

Nebenklage-Anwalt Cornelius Nestler betonte, dass in Detmold zum ersten Mal in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte der gesamte Komplex Auschwitz zur Anklage kommt. Es gehe um den organisierten Mord in dem ganzen Lager, nicht nur um einzelne Aspekte. Wachmänner wie Hanning hätten dafür gesorgt, dass „diese Vernichtungsfabrik gesichert wurde“, sagte er. Deshalb hätten sie Beihilfe zum Mord geleistet.

Die Schwurgerichtskammer in Detmold hat den Prozess zunächst bis zum Juni diesen Jahres terminiert. Aufgrund des hohen Alters des Angeklagten – er gilt als eingeschränkt verhandlungsfähig – wird nur für jeweils zwei Stunden am Tag verhandelt.

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