Flüchtlingspolitik in Deutschland: Merkel befristet ihr Willkommen

Die Kanzlerin erwartet eine Rückkehr von Flüchtlingen, wenn der Asylgrund entfällt. Tatsächlich ist eine Aberkennung noch nach Jahren möglich.

Angela Merkel spricht zu einem Publikum.

Bei der Landesvertreterversammlung in Neubrandenburg: Angela Merkel Foto: dpa

KARLSRUHE taz | Angela Merkel hat die deutsche Willkommenskultur befristet. Wenn die Fluchtursachen entfallen, sollen auch anerkannte Flüchtlinge aus Syrien oder dem Irak in ihre Heimat zurückkehren. Das sagte Merkel auf dem Landesparteitag der CDU in Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir erwarten, dass, wenn wieder Frieden in Syrien ist und wenn der IS im Irak besiegt ist, dass ihr auch wieder – mit dem Wissen, das ihr jetzt bei uns bekommen habt – in eure Heimat zurückgeht“, sagte Merkel in Richtung Flüchtlinge. Der zunächst auf drei Jahre befristete Schutz vor individueller Verfolgung sei nur ein „temporärer Aufenthaltsstatus“.

Tatsächlich erhalten individuell verfolgte Flüchtlinge zunächst nur eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Erst danach können sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen. Doch auch diese kann widerrufen werden, wenn der Status als geschützter Flüchtling entfällt.

Laut Asylgesetz ist drei Jahre nach Anerkennung als Flüchtling zu prüfen, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Wenn nicht, ist die Anerkennung zwingend zu widerrufen. Nach der Schwelle von drei Jahren liegt die erneute Prüfung aber im Ermessen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das dabei Weisungen des Innenminister zu beachten hat.

Von der Genfer Flüchtlingskonvention gedeckt

Da niemand damit rechnet, dass die Konflikte in Syrien und im Irak in den nächsten drei Jahren gelöst werden, kommt es also auf eine Ermessensentscheidung der künftigen Bundesregierung an. Die Genfer Flüchtlingskonvention steht diesem Verfahren nicht entgegen. Sie sieht die Aberkennung von Schutz ausdrücklich vor, wenn die Voraussetzungen entfallen.

Österreich: Die Regierung in Wien setzt auf Massenabschiebungen. Bis 2019 will sie mindestens 50.000 Flüchtlinge zurück in deren Heimat bringen – mithilfe von Schnellverfahren, Auslieferungsabkommen sowie zusätzlichen Abschiebeflügen. Dafür soll die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ um die Länder Marokko, Algerien, Tunesien, Georgien, die Mongolei und Ghana erweitert werden. „Wir gehören jetzt schon zu den Ländern mit den meisten Außerlandesbringungen. Wir werden aber die Schlagzahl noch weiter erhöhen. Und den steigenden Trend noch ausbauen“, erklärte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). „Und wir prüfen unter anderem den Einsatz der Hercules-Maschinen des Bundesheers für Abschiebungen – um nur zwei Punkte herauszustreichen.“

Schweden: Innenminister Anders Ygeman hatte vergangene Woche angekündigt, dass Polizei und Migrationsbehörde sich auf die Ausweisung von bis zu 45 Prozent der 160.000 im vergangenen Jahr angekommenen Asylbewerber vorbereiten sollten. (dpa)

In den nuller Jahren hat das BAMF in mehr als 40.000 Fällen die Asylgewährung widerrufen. Betroffen waren damals vor allem Iraker und Kosovo-Albaner. Vor allem die Iraker konnten dennoch in Deutschland bleiben.

Sie wurden nach der Intervention der USA nun zwar nicht mehr von Diktator Saddam Hussein verfolgt, allerdings versank das Land im terroristischen Chaos, weshalb Abschiebungen aus humanitären Gründen unterblieben. Die Betroffenen verloren allerdings ihren gesicherten Status in Deutschland.

Nur wer sich einbürgern lässt, muss keine Angst vor einem Widerruf der Anerkennung als Flüchtling haben. Die Einbürgerung ist grundsätzlich nach acht Jahren möglich, bei besonders gut integrierten Ausländern schon nach sechs Jahren.

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