„Pick-up-Art“ an der Uni Frankfurt: „Dating-Coach“ streitet mit AStA

Eine Zeitschrift an der Uni Frankfurt darf einen „Pick-up-Artist“ nicht nennen. Das Urteil ersticke eine Debatte über Sexismus, sagt der AStA.

Gebäude der Uni Frankfurt mit dem Schriftzug „Johann Wolfgang Goethe-Universität“.

Ein Ort sexistischer Gewalt soll die Uni Frankfurt sein – wegen Pick-up-Artists. Foto: Uwe Dettmar/Goethe-Universität Frankfurt

BERLIN taz | Zwei kritische Artikel über „Pick-up-Artists“ könnten für den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Frankfurt sehr teuer werden. Die AStA-Zeitung prangert darin die Szene an, die sich damit brüstet, möglichst viele Frauen rumzukriegen – mitunter gewaltsam. Die Artikel thematisieren auch einen örtlichen „Pick-up-Artist“, von dem sie Vornamen, abgekürzten Nachnamen und ein leicht verfremdetes Bild zeigen.

Der selbst ernannte Dating-Coach und Student an der Uni Frankfurt sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und klagte vor dem Landgericht Frankfurt – zunächst erfolglos. In zweiter Instanz hat er nun Recht bekommen. Das Oberlandesgericht hat letzte Woche eine einstweilige Verfügung erlassen. Dem AStA drohen hohe Prozesskosten.

Dort versteht man nicht, warum. Macht der nebenberufliche Dating-Coach doch online Werbung für seine Workshops und zeigte in einem fünfminütigen ARD-Beitrag vom April 2014 ungeniert unter echtem Vornamen, wie er in der Frankfurter Fußgängerzone Frauen angräbt. Der AStA will sich dem Urteil daher nicht beugen und lässt es auf ein Verfahren ankommen.

AStA wirft Oberlandesgericht Zensur vor

„Es ist fraglich“, sagte Vorstand Valentin Fuchs der taz, „warum gerade uns der Mund verboten wird.“ In einer Pressemitteilung empört sich der AStA: Das Oberlandesgericht habe „die Kritik an sexualisierter Gewalt und „Pick-Up-Artists“ unterbunden“ und „untersagt, sexistische Übergriffe zu thematisieren.“

Der Pressesprecher des Oberlandesgerichts Ingo Nöhre weist Zensurvorwürfe zurück. Das verletzte Persönlichkeitsrecht sei „der tragende Aspekt des Urteils“. Das Gericht entschied: Der AStA dürfe über die Pick-up-Szene berichten, aber dafür „sei es vollkommen unerheblich“, wie der Student heiße. Zumal es nicht um „konkrete schwerwiegende Verfehlungen“ von ihm persönlich gehe.

Er müsse es nicht hinnehmen, dass er „dadurch betonter und nachhaltiger Kritik ausgesetzt wird“, heißt es in dem Urteil, das der taz vorliegt. Mittlerweile werde sein Mandant sogar „bedroht“, teilte der Medienanwalt Lucas Brost von der Kölner Kanzlei Höcker der taz mit.

Die Argumentation des Gerichts macht die feministische Antifa (Fantifa) Frankfurt fassungslos: „Das Szenario wird entpolitisiert“, sagte ein Mitglied der taz. Es gehe nicht mehr um die sexistischen Vorfälle, sondern um die Persönlichkeitsrechte des Aufreißers. „Das ist gerade in der aktuellen Zeit mit Köln usw. ein Skandal.“

Die Fantifa sammelt seit einem Jahr Berichte von Frauen, die auf dem Campus belästigt und bedrängt wurden. „Das ist eine Form von Gewalt. Die Frauen hatten teilweise traumatische Erfahrungen“, sagt die Vertreterin.

Sie hat an einem der AStA-Artikel mitgeschrieben und wirft darin dem Dating-Coach vor, dass er Frauen zu Objekten mache und ein „mögliches ,Nein‘ ohnehin nicht akzeptiert“. AStA-Vorstand Valentin Fuchs verweist auf die Wirkung seiner Trainings: „Inzwischen laufen mehrere Personen an der Uni rum, die das machen.“

Studentinnen wurden bis zur U-Bahn verfolgt

Von einer „sehr unangenehmen“ Begegnung erzählt eine Soziologiestudentin der taz: Ein Student fragte sie nach dem Weg. Danach ließ er nicht locker und rückte immer näher. Sie forderte ihn mehrmals auf zu gehen. „Warum denn? Sei nicht so abweisend und kratzbürstig“, erwiderte er.

Jede Ablehnung habe er mit „pseudo-freundlicher Art“ abgeschmettert und ihre Schulter berührt. Vielen Kommilitoninnen seien ähnlich angemacht worden, manche auch körperlich, andere wurden bis zur U-Bahn verfolgt.

Der „Pick-up-Artist“ prahlt in einem Video damit, wie er hilft, „den Mut aufzubringen, fremde Frauen anzusprechen.“ Im ARD-Beitrag distanziert er sich zwar von Gewalt und „gewissen Manipulationsmethoden“, aber „natürlich ist in der Szene derjenige hoch angesehen, der jedes Wochenende eine mit nach Hause nimmt und sich auch damit brüstet“.

Wegen solcher öffentlicher Auftritte findet die Vertreterin der Fantifa: „Die Entscheidung, seinen Namen zu nennen, hat er sozusagen selbst getroffen.“

Die Universität verfolge zwar den Rechtsstreit, hält sich aber ansonsten zurück, erklärte Pressereferent Dirk Frank der taz: „Das ist Sache des AStA.“ Der geht nun ein hohes finanzielles Risiko ein, denn der Streitwert wurde auf 100.000 Euro festgesetzt. Daran bemessen sich die Prozesskosten. Doch Vorstand Valentin Fuchs betont: „Das ist nicht die wichtige Frage für uns, sondern die Debatte über Sexismus und unser hochschulpolitisches Mandat.“

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