Wachsende Flüchtlingszahlen: Kabinett beschließt Asyl-Paket

Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag ein Paket mit Gesetzesänderungen zum Asylrecht. Vor allem in der Union wird es als noch nicht ausreichend angesehen.

Flüchtling aus Syrien hinter Glasscheibe

Hilfsorganisationen halten die Pläne der Bundesregierung für fragwürdig und in Teilen für menschenrechtswidrig. Foto: dpa

BERLIN dpa/rtr | Als Reaktion auf die rasant wachsenden Flüchtlingszahlen hat das Bundeskabinett ein umfangreiches Paket mit Gesetzesänderungen im Asylrecht auf den Weg gebracht. Ziel ist, Asylverfahren zu beschleunigen, die Einrichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte zu vereinfachen und abgelehnte Antragsteller schneller in ihre Heimat zurückzuschicken.

Vorgesehen ist unter anderem, drei weitere Balkan-Länder – Albanien, das Kosovo und Montenegro – als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen, um Asylbewerber von dort in kürzerer Zeit wieder heimzuschicken. In Erstaufnahmestellen sollen Flüchtlinge künftig „so weit wie möglich“ Sachleistungen bekommen. Die Auszahlung von Geld soll nur einen Monat im Voraus möglich sein. In bestimmten Fällen sind auch Leistungskürzungen vorgesehen. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sollen Zugang zu Integrationskursen bekommen.

Hilfsorganisationen halten die Pläne der Bundesregierung für fragwürdig und in Teilen für menschenrechtswidrig.

Die Bundesregierung will die Gesetzespläne im beschleunigten Verfahren durch Bundestag und Bundesrat bringen. Das Parlament will schon am Donnerstag erstmals darüber beraten, die Länderkammer soll möglichst Mitte Oktober entscheiden, damit das Paket Anfang November in Kraft treten kann.

Union will noch mehr

Nach der Verabschiedung des Asyl-Pakets durch das Bundeskabinett beginnt die Debatte über eine zweite Welle an Gesetzesänderungen. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, forderte Ausnahmeregelungen vom Mindestlohn, um Flüchtlinge leichter einstellen zu können. Auch das CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn sagte, dass nun möglicherweise auch der Mindestlohn auf den Prüfstand kommen müsse. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt regte an, bereits an der Grenze Asylbewerber ohne Aussicht auf ein erfolgreiches Verfahren abweisen können. Aus der SPD kam umgehend Ablehnung.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff forderte Flexibilisierungen und Sonderlösungen, damit weniger qualifizierte Menschen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekämen. „Bei Einstiegs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollte deshalb der Mindestlohn nicht greifen“, sagte der CDU-Politiker der Zeitung Die Welt.

SPD-Parteivize Ralf Stegner wies dies zurück. „Die SPD wird keinen Deut vom Mindestlohn abweichen“, erklärte er. „Der Mindestlohn schützt auch die Arbeitnehmern, die bereits hier arbeiten, vor Lohndruck, der die Gehälter nach unten treibt.“ Stegner warf der Union vor, in Wirklichkeit Lohnkürzungen für alle zu wollen. Kritik kommt aber auch aus Union. So lehnte der Vorsitzende der Unions-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung, Carsten Linnemann „einen Sonderarbeitsmarkt für Flüchtlinge“ ab. Dies wäre nur ein weiterer Anreiz für Menschen, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen, sagte der CDU-Abgeordnete der Welt.

Um den Flüchtlingszustrom zu begrenzen, sollte nach Vorstellungen der CSU-Landsgruppenchefin Hasselfeldt das an Flughäfen bereits existierende Verfahren auf die Landgrenzen übertragen werden, Asylanträge bereits in sogenannten Transitzonen zu bewerten. „Das würde eine dringend nötige Entlastung schaffen“, sagte sie der Passauer Neuen Presse. In den Transitzonen sollten erste Prüfung vorgenommen werden. Die Möglichkeit zur Einrichtung solcher Zonen an den Grenzen sei in der EU-Asylverfahrensrichtlinie vorgesehen, sagte Hasselfeldt. Deutschland habe diese Richtlinie aber noch nicht umgesetzt. Bayern ist durch den Zustrom von Flüchtlingen über die sogenannte Balkan-Route derzeit besonders stark betroffen.

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