Diskussion um steigende Mieten: Hilft die Mietpreisbremse?

In vielen Städten sind die Mieten horrend. Die Mietpreisbremse soll sie senken. Doch Gentrifizierung läuft anders als man denkt.

Stadtviertel

In den meisten Fällen versuchen die Menschen, in ihrem vertrauten Viertel zu bleiben. Foto: dpa

Städte verändern sich. In Gegenden mit alter Bausubstanz und schlechter Ausstattung sind die Mieten billig. Das lockt Künstler an, später Studenten. Cafés und Kneipen eröffnen, später Papierläden und Kitas. Die Viertel sind jetzt auch für junge Akademikerfamilien und Startups, für wohlhabendere Menschen attraktiv.

Dadurch steigen auch die Preise. Die Leute ziehen gerne in diese Viertel und sind bereit, die vergleichsweise höheren Mieten zu zahlen. Einige Fassaden und Wohnungen werden saniert, andere nicht. In beiden Fällen steigen die Preise bei einer Weitervermietung meist rapide an. Dieser Prozess lässt sich in einem Wort zusammenfassen, über das viel gesprochen wird: Gentrifizierung.

Die Großstädte sind in einem besonderen Maße von dieser Entwicklung betroffen. In Hamburg und München liegt der Preisunterschied bei Wiedervermietungen bei 25 Prozent, in Berlin bei 19 Prozent. Aber auch in kleineren Städten, insbesondere in Studentenstädten, sind die Mieten in den vergangenen Jahren exorbitant gestiegen. In Freiburg, Münster und Regensburg jeweils um rund ein Drittel.

Viele Bewohner können sich einen höheren Mietpreis nicht leisten. Wohin ziehen sie also? Das haben Paddy Bauer, Lisa Schnell und Steffi Unsleber versucht herauszufinden. In ihrer Titelgeschichte „Wo die Verdrängten heute wohnen“ der taz.am wochenende vom 30./31. Mai 2015 treffen sie Menschen aus Berlin, Frankfurt und München, die Opfer von Gentrifizierung geworden sind.

Wer sich seine Wohnung nicht mehr leisten kann, landet nicht immer am Stadtrand – aber meist in einem anderen Leben. Was passiert, wenn Menschen ihr Viertel verlassen müssen? Und was bringt die Mietpreisbremse? Die Titelgeschichte "Wo die Verdrängten heute wohnen" lesen Sie in der taz.am wochenende vom 30./31. Mai 2015. Außerdem: Im bayerischen Elmau treffen sich sieben Staats- und Regierungschefs, die gern in der Welt den Ton angeben. Soll man gegen G7 protestieren? Und: Dirk van Gunsteren überträgt die großen amerikanischen Romanciers ins Deutsche. Ein Gespräch über Thomas Pynchons Männerfantasien und über Romane, die Geschichtsbücher sind. Am Kiosk, eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo.

Die Mär vom Stadtrand

Oft wird angenommen, wer in seinem alten Kiez keine Wohnung mehr findet, zieht an den Stadtrand. Unsere Autoren stellen fest: In den meisten Fällen versuchen die Menschen verzweifelt, in der ihnen bekannten Gegend zu bleiben, sie eben nicht zu verlassen. Auch in der Titelgeschichte ist nur eine der drei Parteien tatsächlich an den Stadtrand gezogen.

Wer aber in der ursprünglichen Gegend bleibt und einen höheren Mietpreis zahlt, muss an anderen Stellen sparen. Das hat eine Verdrängung aus dem Lebensstandard zur Folge, sagen Soziologen. Es bleibt weniger Geld für Urlaub, Kleidung, gutes Essen oder die Altersvorsorge. Was bedeutet es für Familien und Einzelpersonen, wenn sie ihr Umfeld oder ihren Lebensstandard aufgeben müssen?

„Wohnungen sind keine reine Ware, sie sind das Zuhause von Menschen“ – schreibt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zu diesem Thema: „Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. Dazu wollen wir einen Beitrag leisten.“ Dieser Beitrag heißt Mietpreisbremse. Ab 1. Juni tritt das Gesetz in Kraft. Die Umsetzung liegt bei den Bundesländern. Bisher hat nur Berlin angekündigt, die Mietpreisbremse zum genannten Zeitpunkt einzuführen.

Die Mietpreisbremse gilt für sogenannte „Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten“. Die jeweiligen Länder entscheiden darüber, welche Stadtgebiete besonders beliebt sind. Das gilt für fünf Jahre. Nach drei Jahren wird überprüft, ob die Mietpreisbremse in dieser Gegend ihren Zweck erfüllt hat.

Eine Regelung, viele Ausnahmen

Die Mietpreisbremse sieht vor, dass bei der Wiedervermietung in solchen Gebieten höchstens zehn Prozent mehr verlangt werden als die ortsübliche Vergleichsmiete.

Ein Beispiel: Eine Wohnung kostet bisher 5,50 Euro pro Quadratmeter. Sie liegt in einem beliebten Stadtteil. Bei der Weitervermietung könnte der Vermieter das Doppelte verlangen. Und das, obwohl die ortsübliche Vergleichsmiete bei 6 Euro pro Quadratmeter liegt. Aufgrund der Mietpreisbremse dürfte der Vermieter maximal zehn Prozent mehr verlangen, also 6,60 Euro.

Allerdings können Vermieter nicht gezwungen werden, ihre Wohnungen unterhalb der bisherigen Miete anzubieten. Wenn sie also bereits einen hohen Mietpreis verlangen, müssen sie sich bei einer Weitervermietung nicht an die Regelung halten.

Die Mietpreisbremse hat weitere Ausnahmen: Bei der Vermietung von neu gebauten Wohnungen gilt sie nicht. Dasselbe gilt für Modernisierungen. Sanierte Wohnungen unterliegen nicht der Mietpreisbindung. Der Vermieter bestimmt den Preis.

Hilft die Mietpreisbremse gegen steigende Mieten?

Diskutieren Sie mit!

Wird sie etwas bewirken? Oder ist sie nicht hart genug? Was meinen Sie?

Die Titelgeschichte „Wo die Verdrängten heute wohnen“ lesen Sie in der taz.am wochenende vom 30./31. Mai 2015.

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